Der Wolf in Niedersachsen

Seit dem Jahr 2007 gibt es gesicherte Nachweise über Wölfe in Niedersachsen. Sie sind unter anderem Nachfahren der aus Westpolen und Sachsen stammenden "Elternrudel". Die Hauptausbreitungsrichtung der Wölfe aus Westpolen, verläuft in Nordwestlicher und Nordöstlicher Richtung in Mitteleuropa.

Es wurden im Sommer 2015 zwei Wölfe des Munsteraner Rudels besendert. MT6 und seine Schwester FT10.

 

MT6 ("Kurti") wurde am 27.04.16 im Auftrag des UM Niedersachsen erschossen (offiziell "letal entnommen"). Mögliche Gründe sollen in einer Gefährdung von Menschen gelegen haben. Beweise für diese Umstände liegen bis heute nicht öffentlich vor.

 

Seine Schwester FT10 starb ca. einen Monat später, offiziell aus natürlichen Gründen, bei ihr wurde nachgewiesen, das sie ca. 5 Tage vor ihrem Tod Welpen geboren hatte. Von den Welpen und ihrem Verbleib ist bis heute nichts offiziell bekannt gegeben worden. Damit sind die einzigen beiden besenderten Wölfe (und die Welpen) in Niedersachsen tot.

 

Vorhandene Wolfsrudel 

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

 

Zur Zeit  (Stand 2020/2021) werden offiziell 32 Territorien für Wölfe in Niedersachsen angegeben.

 

Das ergibt "normalerweise" (offiziell):

 

32 x 2 Altwölfe = 64 Altwölfe

 

Jungwölfe =       148 Jungwölfe (im ersten Jahr, 50 % Sterblichkeitsrate)

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Gesamt              212 Wölfe

 

Hinzu kommen die auf Befehl von Umweltminister Olaf Lies illegal, falschen und ohne gültige Abschussgenehmigung erschossenen 4 Wölfe in Löningen, Rodewald, Burgwald und Uelzen.

 

Zur Zeit läuft ein Pilotverfahren (Überprüfung des illegal veränderten Bundesnaturschutzgesetzes) der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland und Herr Sinkevicius von der EU prüft bereits diese 4 illegalen Abschüsse von Wölfen in Niedersachsen und die angeblichen Wolfsverordnungen.

 

Diese Überprüfungen sind u.a. auf den Einsatz des W-I-S-Z-V zurückzuführen. Wir haben dazu beigetragen, das die EU diese Überprüfungen vornimmt (das W-I-S-Z-V berichtete ausführlich)!

 

Diese schwerwiegenden Verfehlungen gegen Europäisches und damit auch Deutsches Recht,  werden vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden müssen!

 

Und erhebliche Strafen, u.a. in Millionenhöhe, nachsichziehen.

 

Infos des W-I-S-Z-V

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