Pressemitteilung des W-I-S-Z-V -                           06.07.18                              Die Besenderung von Wölfen in Cuxhaven! 

Pressemitteilung

 

des Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V. (W-I-S-Z-V)

 

vom 06.07.2018

 

Die Besenderung von Wölfen in Cuxhaven!

 

 

Email inklusive Fragenkatalog des W-I-S-Z-V, vom 23.05.18, an Umweltminister Olaf Lies.

 

Am 10.04.18 war das W-I-S-Z-V, zusammen mit dem engagierten Wolfschützer Jens Feeken aus dem Landkreis Diepholz, bei einem persönlichen Gespräch beim Umweltminister von Niedersachsen Herrn Olaf Lies, in Hannover (siehe Neuigkeiten des W-I-S-Z-V vom 25.04.18).

 

An diesem Termin haben wir mit Herrn Lies bereits die Thematik der Besenderung von Wölfen in Cuxhaven und Niedersachsen diskutiert und eindringlich daraufhin gewiesen, das eine Besenderung und die darauf etwaige Vergrämung (oder gar Erschiessungen) von Wölfen gegen geltendes Recht verstösst. Es gibt zur Zeit keine rechtliche Grundlage, auf die etwaige Maßnahmen sich stützen könnten. Es sind längst noch nicht alle notwendigen Alternativen ausgeschöpft worden (z.B. Herdenschutzmaßnahmen im Bereich Cuxhaven).

 

Dies hatte bereits sogar das DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) in seiner Stellungnahme an das UM Niedersachsen zu Beginn des Jahres bestätigt und darauf hingewiesen, das zuerst in Cuxhaven die Herdenschutzmaßnahmen wesentlich verbessert werden müssen, bevor weitere sogenannte „Monitoringmaßnahmen“ durchgeführt werden können.

Dann kündigte Umweltminister Lies aus nicht nachvollziehbaren Gründen in einer Pressemitteilung (Nr. 62/2018) vom 18.05.18 an, das das Cuxhavener Wolfrudel besendert werden soll und er die Besenderung bereits angeordnet hat. In dieser Pressemitteilung blieb unerwähnt, um welche potentiellen „notwendigen Managementmaßnahmen“ es sich handeln könnte. Dies würde unter Umständen die Vergrämung bzw. sogar die Tötung des ganzen („Rest“-) Rudels in Cuxhaven bedeuten.

 

(Anmerkung des Autors: Nach bisherigen offiziellen Angaben handelt es sich bei diesem „Rudel“ nur noch um 2-3 Wölfe, bereits ausgewachsene Tiere, ohne nachgewiesene Altwölfe (der männliche Leitwolf ist angeblich nicht mehr nachgewiesen worden, es wird von offizieller Seite davon ausgegangen, das auch er illegal erschossen worden ist. Die Leitwölfin wurde im Herbst 2016 illegal erschossen. Ein weiterer Jungwolf wurde illegal erschossen und einer im Straßenverkehr überfahren.)

 

Aufgrund dieser Pressemitteilung sah sich das W-I-S-Z-V veranlasst, das UM Niedersachsen aufzufordern, zu dieser Pressemitteilung Stellung zu nehmen. Dies wurde in Form einer email, die einen 10. Punkte Fragenkatalog beinhaltete, an Umweltminister Herrn Olaf Lies persönlich adressiert, versendet und um eine kurzfristige Antwort gebeten (Email vom 23.05.18, weitere Informationen auf der website des W-I-S-Z-V unter Neuigkeiten vom 06.07.18).

 

Das W-I-S-Z-V hat bereits, nicht nur in dieser email, wiederholt deutlich darauf hingewiesen, das es keine wolfsfreien Gebiete geben kann und wird (u.a. verhaltensbiologische Gründe).

 

Dies bedingt, das es auch keine Erschiessungen von Wölfen geben kann, die notwendig wären, um diese Gebiete (z.B. Deiche) „wolfsfrei“ zu halten. Es müssen zumutbare Alternativen genutzt werden und der potentielle „Erhaltungszustand“ darf sich nicht verschlechtern. Zur Zeit ist der Bestand an Wölfen in Niedersachsen und Deutschland sehr weit entfernt von einer sich selbst erhaltenden Population!

 

Bis heute erhielt das W-I-S-Z-V auf unseren fachlichen und sachlichen Fragenkatalog nur lapidare oder fachlich völlig unzureichende Antworten.

 

Das UM scheint aber dennoch in der Lage zu sein, Antworten auf Fragen zu geben (Anmerkung: Weil sie dazu verpflichtet sind!), dies zeigt die „Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung“ (Drucksache 18/1134 siehe Link auf der website des W-I-S-Z-V unter Neuigkeiten vom 06.07.18) des Abgeordneten Christian Meyer (Grüne).

 

In dieser „Kleinen Anfrage“ (siehe oben) hat nun das UM Niedersachsen eindeutig unter anderem auf Fragen und Sachverhalte in Bezug auf das Thema Wolf geantwortet, die auch das W-I-S-Z-V schon seit langem gestellt und dargelegt hat.

 

Somit sind einige Sachverhalte zum Thema im Ergebnis jetzt schriftlich fixiert und endlich von zuständiger Stelle öffentlich bestätigt worden.

 

Das ist insofern erfreulich, das bestimmten Gruppierungen gegen den Wolf nun der Boden für unsinnige Diskussionen und Spekulationen um Abschussquoten, Erreichung des „Erhaltungszustandes“ und „Obergrenzen“ der Wölfe, entzogen wurde.

 

Offen ist jedoch immer noch, die bereits im Wolfskonzept Niedersachsen dargelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Einbindung der unterschiedlichen Interessengruppen für die so oft zitierte Akzeptanz des Wolfes.

 

Rechtliche Grundlagen, egal von welcher Seite aus, zu mißachten oder fachliche Kompetenz zu ignorieren, kann in der Realität dazu führen, das legale und demokratische Maßnahmen verschiedener Art gestartet werden, um ungerechtfertigte Aktionen zu verhindern und unsere Wölfe vor Schäden zu bewahren.

 

In diesem Sinne,

 

Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

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