Wolf „GW717m“, der Wolfsrüde in Gebiet Rodewald, wird durch den Erschiessungsbefehl von „Umweltminister“ Olaf Lies sterben!

Wolf „GW717m“, der Wolfsrüde in Gebiet Rodewald, wird durch den Erschiessungsbefehl von „Umweltminister“ Olaf Lies sterben!

 

Die äußerst fragwürdige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von heute, 22.02.2019, ist ein weiterer Schlag gegen den Schutz und die Existenz der Wölfe in Deutschland.

 

Auch das Oberverwaltungsgericht hat, wie das Verwaltungsgericht zuvor in Oldenburg, dem Abschuss des Wolfes „GW717m“ zugestimmt.

 

Wie kann es zu so einem Urteil kommen!?

 

Sind die Richter sich nicht bewusst gewesen, was für Auswirkungen eine derartige Entscheidung haben wird? Anscheinend nicht.

 

Im Gebiet von Wolf „GW717m“ hat es keine Spezialisierung, die als Teil der Begründung für das Urteil angeführt wird, dieses Wolfes auf Rinder gegeben (siehe Pressemitteilung / PM / des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, 22.02.2019).

 

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-betreffend-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-erfolglos-174258.html

 

 

10 Rinder sind innerhalb eines Jahres im Gebiet Nienburg gerissen worden (das W-I-S-Z-V berichtete, Neuigkeit vom 12.02.2019).

 

Es hat bei allen 10 Rissen von Rinder im Gebiet Nienburg, keinen Mindestschutz (nach der Richtlinie Wolf des Landes Niedersachsen) gegeben bzw. war angeblich „nicht erforderlich“.

 

Das Gericht berichtet in seiner PM das u.a. „ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche nicht zumutbar sind...“

 

Es ist also nicht zumutbar das Weidetierhalter ihre Tiere schützen? Die Weidetierhalter sind sogar vom Tierschutzgesetz aus verpflichtet, ihre anvertrauten „Nutztiere“ zu beschützen.

 

Die Auswirkungen dieses Urteils sind katastrophal und werden bundesweite Auswirkungen haben.

 

Der Herdenschutz (z.B wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde), der bisher eine Grundvoraussetzung war und zum Schutz der Weidetiere als notwendig erachtet wurde, wird ad absurdum geführt.

 

Zukünftig wird es ausreichen, je nachdem wie erfindungsreich die jeweilige Behörde ist, eine ungerechtfertigte „Abschussgenehmigung“ zu kreieren, wenn nur ganz wenige Risse in einem Gebiet ohne Herdenschutz, eines oder mehrerer Wölfe stattfinden.

Damit hat Umweltminister Olaf Lies die „Zündschnur“ gelegt, das ein Herdenschutz nicht mehr notwendig ist und somit ein großes Massenerschiessen auf die Wölfe in Deutschland beginnt.

 

Mehr- bzw. Fehlabschüsse im Gebiet Rodewald und wie z.B. in Pinneberg, Schleswig-Holstein, sind vorprogrammiert. Beide Wölfe die als „Problemwolf“ abgestempelt worden sind, wurden nicht besendert. Damit ist eine individuelle Erkennung „des vermeintlich richtigen“ Wolfes nicht möglich.

 

Die zuständigen Minister haben bereits angekündigt, es wird dann solange geschossen, bis der „richtige“ Wolf getötet worden ist.

 

Das könnte nicht nur in Schleswig-Holstein sogar bedeuten, das eine „trächtige“ zukünftige Leitwölfin (Mutter) eines neuen Rudels, inklusive der Ungeborenen, getötet wird. Zur Zeit ist die Paarungszeit der Wölfe. Aber auch das scheint den Verantwortlichen nicht bekannt zu sein...

 

Damit werden dann unter Umständen „auf einen Schlag“ bis zu sieben Wölfe auf einmal getötet... Die Leitwölfin und ihre in ihrem Bauch befindlichen heranwachsenden ungeborenen Jungen.

 

Schämen Sie sich! Aber auch das ist wohl mittlerweile ein Fremdwort!

 

„Normalerweise“ drohen bei solchen Abschüssen eine fünfjährige Haft und eine hohe Geldstrafe...

 

Eine Verurteilung der Verantwortlichen wird in Zukunft wohl auch nicht mehr vorkommen, da wie z.B. der zuständige Umweltminister in Schleswig-Holstein, dem Antragssteller und dem oder den Schützen bereits rechtswidrig Anonymität und Straffreiheit zugesichert hat.

 

Was ist das denn für ein fragwürdiges Signal an die Bürger und Einwohner in Deutschland?

 

Olaf Lies hatte ja bereits im letzten Jahr eine sogenannte „Initiative“ der Bundesländer Niedersachsen (Initiator Olaf Lies), Brandenburg und Sachsen in den Bundesrat eingebracht, um nach dem „französischen Modell“, mindestens 10 Prozent des Gesamtwolfbestandes „einfach so“, zur Bestandregelung zu erschiessen.

 

Das wären in Niedersachsen ca. 20 Wölfe und zusammen mit Brandenburg und Sachsen weit über 60 erschossene Wölfe im Jahr...

 

Die Konsequenz daraus... Der strenge Schutz des Wolfes, auch nach EU-Recht, wird so vielerorts umgangen und unterhöhlt werden, um den Lobbyisten der Agrarseite gefällig und willig zu sein.

 

Der Leser möchte aber berücksichtigen, Wölfe stehen zur Zeit immer noch unter dem höchsten Schutzstatus den es gibt!

 

Eher früher oder später wird der Wolf somit wieder in Deutschland ausgerottet werden.

 

Führend daran beteiligt, die Umweltminister der Bundesländer in Deutschland.

 

Diesen „Amtstitel“ in Bezug auf den Wolf, dürfen diese Personen schon längst nicht mehr tragen. Sie sind für den Artenschutz mehr als unwürdig zu erachten und sollten sofort ihr Amt zur Verfügung stellen.

 

Und da ist es mittlerweile ziemlich egal, welcher Partei sie angehören. Grün ist schon längst nicht mehr grün. Bis auf ganz wenige einzelne Personen.

 

Und die führere „rote soziale Volkspartei“ der „kleinen“ Leute, steht diesen mittlerweile „Farblosen“in nichts nach.

 

Die Entscheidung ungerechtfertigt Wölfe zu erschiessen wird ganz sicher Auswirkungen auf die nächsten Wahlergebnisse haben.

 

Diese Parteien werden von den Wahlergebnissen her ins Bodenlose stürzen.

Leider werden voraussichtlich damit gerade die gestärkt, die die Demokratie noch mehr gefährden. Dieses Verhalten der für die Abschüsse Verantwortlichen, ist damit unverantwortlich!

 

Nun haben also „Legislative“ und „Judikative“ versagt. Rechtliche Grundsätze zum Schutz des Wolfes missachtet oder nicht berücksichtigt.

 

Demokratische Maßnahmen werden von den „Verantwortlichen“ ignoriert oder interessieren die gewählten „Volksvertreter“ nicht mehr.

 

Was bleibt dem engagierten Bürger noch, um Gefahren von unserer Demokratie abzuwenden!?

 

Folgendes: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, …“

 

Dazu schreibt das Grundgesetz:

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
     

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

 

Sollten diese Minister aufgrund ihrer Abschussbefehle, diese und andere Wölfe erschiessen, werden wir unverzüglich Strafanzeigen mit Strafantrag gegen die Verantwortlichen und Schützen stellen.

 

Wir werden weiterhin Widerstand leisten, gegen jede ungerechtfertigte, nach unserer Ansicht illegale Handlung, egal von wem und mit demokratischen und legalen Maßnahmen bzw. Mitteln dagegen vorgehen.

 

Jeder Bürger in Deutschland möge nun eigenständig überlegen, was er in der Zukunft selbst unternehmen will, um den Wolf und unsere Demokratie zu beschützen.

 

In memoriam Canis lupus lupus...

 

Gruß

 

Jan Olsson

Infos des W-I-S-Z-V

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