Die Abschussgenehmigung der Ohrdrufer Wölfin ist rechtswidrig!

Das stellt die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. in ihrer 33 seitigen Stellungnahme, veröffentlicht auf ihrer website am 30.01.20, zu der Abschussgenehmigung der Ohrdrufer Fähe, in Thüringen eindeutig fest.

 

Zudem werden massive Verstösse in der Abschussgenehmigung gegen EU-Recht und nationale Gesetze festgestellt.

 

Zudem wirft das noch nicht ratifizierte illegale „Gesetz Lex Wolf“ bereits seine Wolfsrudel vernichtenden dunklen Schatten voraus.

 

Es soll solange geschossen werden, bis es die Ohrdrufer Wölfin „erwischt“. Erst dann werden die Erschiessungen von Wölfen eingestellt.

 

Besonders steht einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfen in diesem Gebiet entgegen, das sich das Territorium der Ohrdrufer Wölfin und weiterer Wölfe, unter anderem in einem FFH-Gebiet (Eurpäisches Schutzgebiet) befindet („Thüringer Natura 2000 – Erhaltungsziele Verordnung (ThürNat2000ErHZVO).

 

Eingriffe in so einem FFH-Gebiet bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung. Auch diese wurde nicht durchgeführt.

 

Ein FFH-Gebiet beinhaltet noch weitere bestimmte Erhaltungsziele für die Wölfe!

 

Gerade in den FFH-Gebieten müssen die Mitgliedsstaaten besondere Maßnahmen ergreifen, um die Wölfe als prioritäre Art zu schützen!

 

Letztendlich kann man es in einem Wort zusammenfassen:

 

Die Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Wölfe und weitere Wölfe in diesem Gebiet, ist rechtswidrig!

 

Hier der direkte Link zu der ausführlichen und detaillierten Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V:

 

Stellungnahme der DJGT zum Abschuss der Ohrdrufer Fähe

 

 

Infos des W-I-S-Z-V

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