Beschwerde des W-I-S-Z-V bei der EU - Schreiben vom 27.05.2020

Auszüge aus dem Schreiben des W-I-S-Z-V, vom 27.05.2020, an die Europäische Union:

 

Das ausführliche Schreiben enthält neben dem Brief einen detaillierten, ausführlichen und umfassenden Anhang, indem Kopien relevanter Gesetzestexte, Pressemitteilungen, Presseinformationen jeweiliger Ministerien etc., sowie weiteres notwendiges; zum Teil selbstverfasstes bereits veröffentlichtes, Informations- und Datenmaterial.

 

Zitat 1:

 

...Beschwerde des W-I-S-Z-V bei der EU gegen die nach EU-Recht illegalen Vorgänge des Bundes und der Bundesländer bzw. der zuständigen Stellen in Deutschland im Umgang mit dem Wolf, die zu einer weiteren Vernichtung des Wolfes führen werden! - „Neufassung“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) § 45 - „Lex Wolf“....“

 

(Zitat Ende)

 

 

Zitat 2:

 

...In der Begründung gegen „Lex Wolf“ bezieht sich der Umweltfachausschuss sogar auf das im Oktober 2019 richtungsweisende Urteil, den hohen Schutzstatus des Wolfes deutlich unterstreichend, des EU-Gerichtshofes (siehe Anlage: Rechtssache C-674/17, vom 10.10.2019) und stellt eindeutig, wenn „Lex Wolf“ verabschiedet wird (Anmerkung: Es ist verabschiedet!) die Illegalität von „Lex Wolf“ (Änderung des § 45 BNatSchG) fest.

 

Folgende Inhalte zeigen die Illegalität des veränderten BNatSchG § 45 auf:

 

  1. Es sind keine Herdenschutzmaßnahmen mehr vorgesehen. Diese dienen aber als elementare Grundlage zur Verhinderung von Rissen durch Caniden.

  2. Ein Individualnachweis eines möglichen Rissverursachers ist nicht mehr vorgesehen (Dieser ist aber nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben!)

  3. Es genügt laut „Lex Wolf“ der bloße Verdacht, das ein Wolf ein Riss in einem Gebiet vorgenommen haben könnte, um einzelne Wölfe oder sogar ganze Rudel zu elimieren bis die „Risse“ aufhören

  4. Gentechnische Untersuchungen sind grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

  5. Lex Wolf führt bereits jetzt dazu, das einzelne Bundesländer dazu übergehen illegale „Wolfsverordnungen“ zu erstellen, die „wolffreie Zonen“ einführen. Sobald dort ein Wolf gesichtet wird, kann dieser erschossen werden.

  6. Es soll für jeden Abschuss eine Abschussgenehmigung erteilt werden. Dies ist bereits jetzt eine Farce. Eine dem Umweltministerium (UM) zugeordnete Behörde erteilt dem UM diese Abschussgenehmigung. D.h. Das Umweltministerium erteilt sich quasi selbst eine Abschussgenehmigung. Somit ist die Willkür an der Tagesordnung.
    Dies wurde und wird z.B. vom Umweltministerium Niedersachsen, die Leitung hat der bereits als „Wolfsabschussminister“ bekannte Umweltminister Olaf Lies inne.
    Weiterhin ist der Umweltminister von Schleswig-Holstein an illegalen Abschussgenehmigungen bereits beteiligt gewesen. Über Monate hat dieser versucht einen Wolf, mit Hilfe der Jägerschaft, zu erschiessen....“

(Zitat Ende)

 

Zitat 3:


 

...Mit diesem Schreiben legen wir, das W-I-S-Z-V, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Jan Olsson, offiziell Beschwerde bei der Europäischen Union ein, gegen die illegalen Vorgänge in Deutschland durch den Bund und der Bundesländer, sowie deren Vertreter, gegen die Tierart Wolf.

 

Insbesondere der „neue“ veränderte § 45 BNatschG ist in seiner Art und Weise rechtswidrig und verstösst gegen höherwertiges Europäisches Recht und ist somit illegal....“


 

(Zitat Ende)

 

Infos des W-I-S-Z-V

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