Abschussgenehmigung eines Wolfes in Sachsen erteilt!

Das sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt (SMUL) hat Ihr Einvernehmen zur Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen zur Entnahme eines Wolfes erteilt.

 

Diese Abschussgenehmigung soll in naher Zukunft umgesetzt werden.

 

Das Ministerium beruft sich auf die ordnungsgemäße Ausführung des Wolfmanagementplanes von Sachsen.

 

Laut dieses Planes ist der Abschuss nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Mittel im Vorfeld ausgeschöpft sind oder die Sicherheit von Menschen bedroht ist.

Die Bedingungen liegen aber nicht vor.

 

Das SMUL hat im Vorfeld nicht das Procedere eingehalten, das der Wolfsmanagementplan von Sachsen vorsieht. Man ist unmittelbar zur Abschussgenehmigung vorgegangen.

 

Es wurden unter anderem keine Vergrämungsversuche durch Fachleute vorgenommen.

Hinzu kommt, das ein Wolf wahllos aus dem Rudel getötet werden soll.

 

Dies ist zutiefst bedenklich, weil auch dem SMUL bekannt sein müßte, das wenn man zum Beispiel ein Leittier erschießt, das Rudelgefüge zerstört wird.

 

Die Auswirkungen der Erschießung eines Leittieres führt dann unter Umständen zu noch weiteren negativen Auswirkungen in Bezug auf das Beuteverhalten.

 

Wir haben Herrn Staatsminister Thomas Schmidt schriftlich aufgefordert, das Einvernehmen zur Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen zur Entnahme eines Wolfes unverzüglich zurückzuziehen.

 

Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.

 

Jan Olsson

(1. Vorsitzender)

 

Infos des W-I-S-Z-V

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