Pressemitteilung

 

 

des Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V. (W-I-S-Z-V) vom 17.10.18.

 

 

Emailaktion der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf! change.org/wolf!

 

Gegen den Erschiessungstod von mindestens 20 Wölfen im Jahr in Niedersachsen!

 

 

Die Landesregierung Niedersachsen, insbesondere Ministerpräsident Weil (SPD), Dr. Bernd Althusmann (CDU, Unterzeichner des Antrages), sowie die Landesregierungen aus Brandenburg und Sachsen, haben einen Antrag (11.10.18, Drucksache 481/18 „Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf“) in den Bundesrat eingebracht, der am 19.10.2018, dort bearbeitet bzw. an die Ausschüsse weitergeleitet werden soll!

 

Unter anderem wird in dem Antrag gefordert das Bundesnaturschutzgesetz so zu ändern, damit es von Behördenseite aus noch „einfacher“ werden soll, Wölfe erschiessen zu können! In dem Antrag werden Vergrämungen, Besenderungen etc. nicht erwähnt!

 

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) sieht aber bereits in besonderen Ausnahmefällen Abschüsse von Wölfen vor. Es muss also gar nichts an dem Gesetz geändert werden!

 

Der für den Wolf in Niedersachsen zuständige Umweltminister Olaf Lies, äußerte sich bereits öffentlich, das er sich eine Abschußquote von Wölfen wie in Frankreich, vorstellen könnte! (NDR.de Bericht vom 08.03.18 – „Lies will Abschuss-Quote für Wölfe“)!

 

In Frankreich werden von 2018 bis 2023, von einer geschätzten Anzahl von bis zu ca. 402 gezählten Wölfen, 10% des gesamten Bestandes jedes Jahr erschossen. Für das Jahr 2018 sollen bereits bis zu 40 Wölfe erschossen werden! „Planmäßig“ sollen nur 500 Wölfe insgesamt zugelassen werden.

 

In Niedersachsen haben wir zur Zeit 20 Rudel, ca. 40 Altwölfe und bis zu 160 Jungwölfe (ca. 200 Wölfe insgesamt). Wenn dieser Antrag, inklusive des „Französischen Modells“, umgesetzt wird, ist es möglich, das in Niedersachsen mindestens 20 Wölfe pro Jahr ungerechtfertigt erschossen werden!

 

Das W-I-S-Z-V hat Umweltminister Lies in dem persönlichen Gespräch vom 10.04.18 in Hannover, in etlichen Briefen, Emails (meist ohne oder lapidare Antwort) und veröffentlichten Artikeln, bereits mehrfach daraufhin gewiesen, das ein Abschuss gegen geltende Gesetze verstösst.

 

Weiterhin soll es laut Antrag „wolfsfreie Zonen“ geben. Wölfe können nach dem Wortlaut dieses Antrages bereits erschossen werden, wenn sie sich „Aufenthaltsgebäuden von Personen“ nur nähern!

 

Es können keine „wolfsfreien Zonen“ eingerichtet werden, das widerspricht der Biologie des Wolfes (weite Wanderungen, etc.).

 

Die Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf! (change.org/wolf) startet heute eine Emailaktion (Start 17.10.2018 bis 19.10.18, Ende 18.00 Uhr), um den vielfachen ungerechtfertigten Abschuss von Wölfen zu verhindern.  

 

 

Pressemitteilung des W-I-S-Z-V vom 17.10.2018 Emailaktion der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf!
Pressemitteilung des WISZV vom 17.10.18.[...]
PDF-Dokument [439.0 KB]

Infos des W-I-S-Z-V

Druckversion | Sitemap
© Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.