Kritische Betrachtung und Kommentar des W-I-S-Z-V zu den Vorgängen um den angeblichen „Vorfall“ in Bülstedt Gemeinde Steinfeld, Landkreis Rotenburg.

 

„Es war kein Wolf!“

 

Wer hätte das gedacht? Nur diejenigen, die sich besonnen, sachlich und fachlich mit der Wolfsthematik auskennen.

 

Nach dem in den online und Printmedien vollführten bundesweit überzogenen Aufstandes und Vorverurteilungen in der letzten Woche gingen diese Meinungen völlig unter.

 

Eine Meldung, ohne eine Abschussforderung der Wölfe, ist augenscheinlich keine Nachricht wert.

 

Wo aber ist dieses tagelange übersteigerte Engagement bei den wirklichen Bedrohungen der Menschheit zu finden? Wo findet ein derartiges Spektakel bei dem Insektensterben, Klimawandel und dessen Auswirkungen, Vergiftung des Grundwassers etc., statt?

 

Je nach politischer Couleur und Medium, wurde bereits der Wolf für eine angebliche Tat als Verursacher festgelegt und vehement ein Abschuss „des Wolfes“ oder sogar des „potentiellen gesamten Rudels“ im verbalen Rausch der Halbinformation gefordert.

 

Lagen Beweise vor? Nein. Nur Vermutungen. Aber das reichte schon, um zu einem möglichen Feldzug gegen die Wölfe und zum Schutz des durch einen angeblichen Untergang bedrohten Abendlandes aufzurufen.

 

Zum wiederholten Male wurden biologische Verhaltensweisen des Wolfes in den Medien ignoriert und Schreckensszenarien konstruiert, die die Grimmschen Märchen weit in den Schatten stellen.

 

In der heutigen Pressekonferenz des Umweltministeriums Niedersachsen und der darauffolgenden Pressemitteilung (04.12.12018) wurde ganz klar dargelegt: „Kein Nachweis für einen Wolf!“

 

Das Senckenberg-Institut Gelnhausen wertete die sieben, im Gebiet des sogenannten „Vorfalls“ gewonnenen vorhandenen Proben, aus und konnte Reh, Katze und Hund in den DNA Analysen nachweisen.

 

Die Aussage von Umweltminister Lies zum Ergebnis der DNA-Analyse mutet in diesem Zusammenhang schon äußerst befremdlich an.

 

Zitat aus der Pressemitteilung vom 04.12.2018:

 

„...Ich hätte mir ein eindeutigeres Ergebnis gewünscht. Wir hatten Klarheit erhofft, ob Hund oder Wolf Verursacher waren, um zielgerechter agieren zu können. Wäre ein Wolf festgestellt worden, dann wäre eine Tötung unumgänglich gewesen....“

 

Zitat Ende

 

Zielgerechter agieren? Das bedeutet Vergrämung oder finaler Abschuss.

 

Dies alles vor dem Hintergrund, das Umweltminister Olaf Lies eine „Initative“ in den Bundesrat vor kurzem eingebracht hat (das W-I-S-Z-V berichtete), um unter Umständen nach dem „Französischen Modell“ in Niedersachsen mindestens 20 Wölfe (10 % des gesamten Bestandes) pro Jahr zu töten.

 

In den drei Antragsstellenden Bundesländern, hinzu kommen neben Niedersachsen noch die Bundesländer Sachsen und Brandenburg, wären das mindestens 60 tote Wölfe pro Jahr.

 

In der Pressekonferenz wurde insbesondere die Handlungsfähigkeit des Umweltministers zum x-ten Male nur auf den möglichen Abschuss eines oder mehrerer Wölfe reduziert.

 

Das W-I-S-Z-V hat Umweltminister Lies bereits mehrfach schriftlich, wie auch mündlich mitgeteilt, das sich diese Handlungsfähigkeit besonders auch auf den Schutz des Wolfes beziehen muss.

 

Obwohl keine Hinweise auf die Beteiligung von Wölfen an diesem sogenannten Vorfall vorzuweisen sind, steht das benachbarte Rudel in Gnarrenburg unter potentiellem Generalverdacht.

 

Das bereits begonnene „wissenschaftliche“ Projekt in Niedersachsen in dem mindestens ein Wolf eines jeden Rudels besendert werden soll, wird für dieses Rudel ausser Kraft gesetzt.

 

Ohne wissenschaftliche Begleitung soll dieses Rudel ab heute besonders intensiv „beobachtet“ werden. Eine Besenderung soll ab sofort durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen dafür ist unbestimmt.

 

Dazu sind aber verschiedene tierschutzrechtliche Genehmigungen notwendig, da es sich auch bei dieser „Ad hoc“ Besenderung um einen Tierversuch handelt!

 

Soviel „Aktion“ wenn es sich auch bei diesem Vorfall möglicherweise um gar keinen Vorfall handelt. So wie bereits mehrfach vorgekommen in den vergangenen Jahren in Niedersachsen.

 

Unselige Berühmtheit für solch einen „Vorfall“ erlangte der „Jogger“ in Gartow, der bei seiner Freizeitbeschäftigung angeblich von einem Wolf in die Hand gebissen wurde. Schließlich stellte sich heraus, er hatte sich die Hand an einem Ast verletzt. Kein Wolf war daran beteiligt!

 

Damit war die Situation in Gartow geklärt. Die Situation in Bülstedt ist in Bezug auf die direkte (Nicht-) Beteiligung des Wolfes geklärt, aber trotzdem wird weiterhin eine angespannte „Handlungsfähigkeit“ zelebriert.

 

Es war kein Wolf! Das ist das eindeutige Ergebnis!

 

Kritische Betrachtung und Kommentar des W-I-S-Z-V zu den Vorgängen um den angeblichen „Vorfall“ in Bülstedt Gemeinde Steinfeld, Landkreis Rotenburg, 04.12.2018
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