Umweltminsterium Niedersachsen setzt verbotene Schlingenfallen zum Fangen von Wölfen ein! Der sogenannte Dienstleister ist längst bekannt!

1. Darstellung der aktuellen Situation

 

Scheinbar weitgehend von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen, hat neben dem Schleswig-Holsteinischen Umweltminister Albrecht auch sein „Amstkollege“ Olaf Lies in Niedersachsen eine neue Eskalationsstufe zur Drangsalierung der Wölfe „eingeläutet“.

 

Umweltminister Olaf Lies setzt die „eigentlich“ verbotenen Schlingenfallen zum Fangen von Wölfen in Niedersachsen ein! Hat ihn bisher ein Verbot oder Gesetz aufgehalten! Nein, er setzt sich auch in diesem Fall wieder einmal über Recht und Gesetz hinweg.

 

Es sind ja „nur“ Wölfe und die Lobby, denen er sich mehr verpflichtet fühlt, als dem Schutz des Wolfes, muß befriedigt werden. Das die Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf und ein friedliches Zusammenleben mit dem Wolf ist, ignoriert er aus fragwürdigen Gründen wieder einmal.

 

Schlingenfallen werden bisher nur von „Wildereren“, Tierfängern und anderen kriminellen Elementen verwendet, um Tiere auf die abscheulichste Art zu töten.

 

Das Umweltminsterium Niedersachsen markiert damit einen weiteren negativen Meilenstein in seinem unwürdigen Tun, in dem Umgang mit streng geschützten Wölfen.

 

Schlingenfallen gehören mit zu den widerwärtigsten von Menschen erfundenen Methoden mit dem Ziel Tiere zu quälen und letztendlich zu töten, um ihnen im wahrsten Sinne des Wortes, das Fell abzuziehen...

 

Und „nun“, wird eine angeblich schonendere Version dieser gemeinen Fallenart im Auftrag einer (Umwelt-) Behörde zum Fangen von streng geschützten Wölfen für ein pseudowissenschaftliches „Projekt“ offen in den Wolfsgebieten ausgebracht. Ein großer sehr bekannter „Naturschutzverband“ hat der Verwendung dieser Fallen bereits zugestimmt!

 

Aber auch bei dieser Version zieht sich die Schlinge im wahrsten Sinne des Wortes um die Gliedmaßen (Beine, Kopf, etc.) zusammen und lässt das gefangene Tier nicht mehr los!

 

Das Schlingenfallen verboten sind regelt das Bundesjagdgesetz, § 19 Sachliche Verbote, Satz 8 eindeutig:

 

...Verboten ist, Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen...“

 

Es wird in dem Gesetz eindeutig von „jeder Art“ von Schlingenfallen „gesprochen“.Es gibt keine Ausnahmen!

 

Nach den bisherigen erfolglosen Versuchen der für den Fang Verantwortlichen (siehe weiter unten im Text!), den Wölfen mit sogenannten „Kastenfallen“ habhaft zu werden, werden seit geraumer Zeit, die von der hohen Verletzungsgefahr für die Wölfe viel gefährlicheren Schlingenfallen zum Fang der Wölfe, vom sogenannten „Dienstleister“ verwendet.

 

Anstatt intensive umfassende Feldforschung zu betreiben, mit der es möglich ist, den Wölfen keinen Schaden zuzufügen. Nur, seriöse Feldforschung braucht Zeit und Geduld. Beides haben die Verantwortlichen augenscheinlich nicht in ihrem „Politsch mangelhaften Handlungs-Repertoire“.

 

Es müssen „Erfolge“ her, koste es scheinbar was es wolle. Natürlich wieder einmal ohne Rücksicht auf die Biologie und das Verhalten der Wölfe. Dieses wird dann auf dem „Rücken“ der Wölfe bis zum möglichen bitteren Ende durchexerziert.

 

Was zählt für die Ausführenden schon die Gesundheit und das Wohlergehen eines Wildtieres. Scheinbar nichts!

 

Und was soll das Affentheater um den sogenannten „Dienstleister“? Es wird der Öffentlichkeit suggeriert, das dieser nicht bekannt gegeben werden soll oder gar darf.

 

Der „Dienstleister“ ist aber längst bekannt. Er wurde sogar mehrfach öffentlich genannt und von Umweltminister Olaf Lies persönlich in einer Rede im Landtag von Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Was für fadenscheinige, aber dennoch offensichtliche Gründe liegen für die „Verheimlichung“ des „Dienstleisters“ vor? Der angebliche Schutz für deren „Wirken im Verborgenen“ und im „Dunkeln“ ohne jegliche Transparenz?!

 

 

2. Das eindeutige Ergebnis der Recherche des W-I-S-Z-V zu der Verwendung der Schlingenfallen!

 

 

2. 1 Der „Dienstleister“ ist die Tiho! - Nachweise nachfolgend!

 

Der Dienstleister ist bereits seit dem letztem Jahr (2018) bekannt, Es ist die Tierärztliche Hochschule Hannover (Tiho). Federführend werden die Fangaktionen geleitet von Frau Prof. Ursula Siebert vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Tiho.

 

Die eindeutigen Hinweise (Kennung der Tiho auf einem technischen Gerät, Minute 27,22 im Video) auf die Beteiligung der Tiho finden sich in der Reportage von NDR.de online vom 19.01.19 „Die Angst vor dem Wolf“.

 

Auf dem Internetportal „youTube“ ist dieses Video für jeden zugänglich.

 

https://www.youtube.com/watch?v=nLzREkgYADs&list=LL0AxUOF4gYx9x7bN9cnBBeA&index=2&t=0s

 

 

Die Wirkungsweise dieser auch für andere Lebewesen gefährlichen oben genannten „Fallenkombination“ ist an sich sehr simpel. Durch das „freie“ Aufstellen, ohne Fangbunker, sind auch andere (geschützte) Tiere sehr gefährdet.

 

Die Belisle Footsnare trap, die mit zwei abgerundeten Schlagbügeln versehen ist, wird auf dem Boden ausgelegt und die Schlinge in diese Falle gelegt. Tritt ein Tier (oder gar kleines Kind) in diese Falle , schlagen die Bügel zusammen und dann wird die Schlinge über das Bein oder im schlimmsten Fall über den Kopf, geschleudert und der Wolf hängt fest und kann sich nicht mehr befreien.

 

Nach Aussage der „Ausführenden“ wäre dies eine schonende Art Wölfe zu fangen. Was für eine bittere und verlogene Sichtweise diese Fallenart als „schonend“ zu bezeichnen.

 

Der Wolf kann sich nicht mehr befreien! Es ist ohne weiteres möglich, das er sich aus purem Stress und Panik sogar das Bein selbst amputiert, um sich aus dieser Situation zu befreien.

 

Mal ganz abgesehen von den „Negativ Stress“ Belastungen und der Qualen, die das Tier aushalten muss, bis irgendwann vielleicht „jemand“ ihn aus dieser Situation befreit.... Was heißt befreien? Im Gegenteil, das Tier wird in der Anwesenheit der Menschen narkotisiert, untersucht und besendert. Das pure Horrorszenario für den Wolf!

 

 

2.2 Beispielvideo für die tierquälerische Wirkung von Fallen an Wölfen

 

Nachfolgend ein Video aus Nordamerika, das die Qualen und das Leiden eines Wolfes ganz deutlich zeigt, der mit einer Schlagfalle gefangen wurde:

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=XME2JXwd__8&t=38s

 

An dem aufgewühlten Boden um den Wolf herum sieht man eindeutig, das der Wolf eine zeitlang versucht hat, seinem Schicksal vergeblich zu entrinnen.

 

Wofür sollen die Schlingenfallen noch mal verwendet werden? Für eine (pseudo-) wissenschaftliche Untersuchung über die bis heute rein gar nichts öffentlich bekannt ist?

 

Bisher zielten sämtliche „Aktionen“ Wölfe fangen zu wollen, unter Umständen nur dazu, das „Judaswölfe“ geschaffen werden können. Es werden durch die Besenderung die Aufenthaltsbereiche der Wölfe festgestellt, um dann gegebenfalls den besenderten oder alle weiteren Wölfe aus diesem Rudel töten zu können („Judaswölfe“, siehe auch Plädoyer für den Wolf etc. auf der website des W-I-S-Z-V).

 

Oder wie es die Verantwortlichen, gerne den wirklichen Tathergang verschleiernd „entnehmen“ nennen. Es wird nichts „zart“ beiseite genommen, wie dieses Wort suggerieren soll, es wird geschossen und Wölfe getötet!

 

Das Feststellen der Aufenthaltsbereiche oder Bewegungsmuster der Wölfe verhindert keine Wolfsrisse! Es sagt „nur“ aus, das der besenderte Wolf an einem bestimmten Tag, an einem bestimmen Ort gewesen ist.

 

 

2.3 Umweltminister Lies stellt die Tiho als Partner für die Fangaktionen mit
Schlingenfallen vor

 

Ein weiterer Hinweis auf die eindeutige Beteiligung der Tiho an der Fangaktion mit Schlingenfallen und die später geplante Besenderung, ist die Rede von Umweltminister Olaf Lies, die er während der 16. Sitzung des Landtages Niedersachsen, am 28.02.19, gehalten hat.

 

Hier der Link (zum Video dazu etwas runterscrollen):

 

Landtag Niedersachsen

TOP-Nr. 24b

11:37 - 12:27 Uhr

Dringliche Anfragen

Wie will die Landesregierung den Schutz vor Wölfen sicherstellen?

Bitte die 6. Rede (von oben gesehen) anklicken!

 

Rede von Umweltminister Olaf Lies, die er während der 16. Sitzung des Landtages Niedersachsen, am 28.02.19

 

2.4 NDR Bericht nennt die Namen der an der Fangaktion Beteiligten!

 

Ein weiterer Hinweis auf die Beteiligten an den Fangaktionen mit Schlingenfallen gibt der Artikel „Wölfe zu schlau: Jetzt kommt die Schlingen-Falle“ auf NDR.de online. Hier werden die Namen der Ausführenden ganz klar genannt und die potentielle Vorgehensweise mehr als deutlich beschrieben!

 

Hier der Link dazu:

 

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Woelfe-zu-schlau-Jetzt-kommt-die-Schlingen-Falle,wolfsfalle100.html

 

Woher nimmt die Tiho die für das Fangen von Wölfen, nach dem Tierschutzgesetz notwendige Sachkunde?

Für andere Säugetiere mag diese wohl vorliegen.

 

Für Wölfe ist aufgrund ihrer besonderen Verhaltensweisen ein ganz besonderes Vorgehen notwendig. Erfahrungen über dieses Verhalten liegen in Deutschland nach unserer Kenntnis bisher nicht vor.

 

Es wird also am lebenden Wolf ausprobiert, wie man sie fangen will. Die Bestätigung dafür erhielt das W-I-S-Z-V von einer Mitarbeiterin der Tiho.

 

Originalzitat aus email-Korrespondenz des W-I-S-Z-V im Herbst 2018 mit der Tiho:

 

...Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung – am besten warten wir damit, bis wir selbst die Gelegenheit hatten, im Projekt, das seit Ende September besteht, mehr Erfahrungen zu sammeln...“

 

Dieses „Ausprobieren“ ist jedoch vom Tierschutzgesetz verboten!

 

Nun hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucher- und Lebensmittelsicherheit (LAVES), welches für die Genehmigung der Fangaktion von Wölfen zuständig ist (diese gilt als Tierversuch), der Tiho den Sachkundenachweis bestätigt, obwohl nicht bestätigt ist, das die Tiho oder deren Mitarbeiter wirklich über die Sachkunde zum Fangen von Wölfen verfügen.

Aber nicht nur das!

 

2.5 Das LAVES erteilt Genehmigung für das Fangen von drei Wölfen mit streng verbotenen Fußschlingenfallen!

 

Das W-I-S-Z-V hat beim LAVES nachgefragt, ob eine Genehmigung zum Fang von Wölfen mit Schlingenfallen aus ihrem Hause tatsächlich vorliegt.

Das Ergebnis ist, das LAVES hat am 22.01.2019 eine tierschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung zur Durchführung des Tierversuches erteilt.

 

Es handelt sich laut Aussage des LAVES um eine Teilgenehmigung zum Fang von drei Wölfen unter Verwendung der Fußschlingenfalle!

 

Noch einmal angemerkt. Schlingenfallen jeder Art sind verboten!

 

Damit setzt sich auch diese Behörde über bestehende Gesetze hinweg und setzt diese aus außer Kraft.

 

Der Antrag zur Verwendung der Schlingenfallen wurde deshalb gestellt, weil die Ausführenden nicht in der Lage waren und sind, Wölfe mit „Lebendfallen“ (Kastenfallen) zu fangen bzw. bisher keine Wölfe durch ihre Verwendung gefangen wurden.

 

Die artenschutzrechtrechtliche Genehmigung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, NLWKN, vorher erteilt.

 

D.h. eine dem Umweltminsterium Niedersachsen zugeordnete Behörde hat diese Genehmigung erteilt. Sozusagen kam die Genehmigung aus dem „eigenen Hause“. Das Umweltminsterium hat sich diese Genehmigung also quasi selbst erteilt!

 

 

2.6 Das Landwirschaftsministerium Niedersachsen als oberste Jagdbehörde gibt
Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung der Schlingenfallen

 

Als wäre das nicht schon genug, hat die oberste Jagdbehörde, das ist in Niedersachsen das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Genehmigung dem Erwerb für die nicht „jagdliche“ Nutzung von Schlingenfallen, zugestimmt.

 

Durch ihre „Zustimmung“ haben auch sie den Weg freigemacht, das überhaupt illegale Schlingenfallen angeschafft und verwendet werden können.

 

Dessen „Chefin“ ist Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast, die für ihre Anti-Wolf Äußerungen und Einstellungen mehr als bekannt ist.

 

Weiterhin ist der Landesjagdverband Niedersachsen an den Fangaktionen mit Schlingenfallen beteiligt.

 

Somit wurde das Schicksal der Wölfe in Bezug auf das Fangen mit „verbotenen“ Schlingenfallen besiegelt.

 

Das Schreiben des LAVES, vom August 2019, mit den genauen Beschreibungen zu dieser Genehmigung der Fangaktion mit Schlingenfallen, liegt dem W-I-S-Z-V im Original vor.

 

 

3. Ein eindeutiges „Versprechen“ an die Beteiligten der schändlichen Fangaktion mit (Fuß-) Schlingenfallen!

 

Wir fordern eine sofortige Einstellung dieser unzulässigen Fangaktion!

 

Sollte die Fangaktion, unter Verwendung der (Fuß-) Schlingenfallen und weiterer dafür eingesetzten Fallenarten, nicht unverzüglich eingestellt und die Genehmigungen zurückgezogen werden, wird das W-I-S-Z-V Strafanzeige gegen die an der Fangaktion Beteiligten stellen.

 

 

Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

 

Umweltministerium Niedersachsen verwendet Schlingenfallen zum Fangen von Wölfen! Recherche des W-I-S-Z-V 27.09.2019
Umweltministerium Niedersachsen verwende[...]
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Infos des W-I-S-Z-V

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