Email-Aktion! Gegen den Wolf-Abschuss in Bayern! Inklusive Email an Frau Regierungspräsidentin Maria Els!

Liebe Unterstützer/innen der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf!

 

Liebe Wolfsfreunde und Förderer des W-I-S-Z-V!

 

Nicht nur Umweltminister Olaf Lies in Niedersachsen, erstellt illegale Abschussgenehmigungen. Nun hat sich auch Bayern in die Reihe der rechtswidrigen Wolfsverfolgungen mit ersehnter Todesfolge eingereiht.

 

Die Regierung von Oberbayern, in persona Frau Regierungspräsidentin Maria Els, will den Wolf GW2425m erschießen lassen.

 

Es hat weder nennenswerten „Schaden“ an Nutztieren gegeben, noch sind irgendwelche Menschen bedroht worden.

 

Das W-I-S-Z-V hat die Begründung für die Abschussgenehmigung eingehend geprüft und eindeutig festgestellt, das es zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung irgendeines Menschen gekommen ist.

 

Die oberbayerische „Regierung“ verstösst genauso wie „unser“ Umweltminister in Niedersachsen, Olaf Lies, gegen geltendes europäisches Recht. Zur Zeit läuft ein Pilotverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland (Überprüfung des illegal zustande gekommenen Bundesnaturschutzgesetzes, Wolfsverordnungen, 5 illegale Abschüsse, „Praxisleitfaden“, etc.).

 

Damit ist die Abschussgenehmigung des Wolfes GW2425m und möglicher weiterer Wölfe in Bayern eindeutig rechtswidrig.

 

Je mehr von Euch/Ihnen Frau Els schreiben, desto höher ist die Chance, das die Abschussgenehmigung zurückgenommen wird!

 

Die vollständige Anschrift findet Ihr in dem nachgestellten Brief des W-I-S-Z-V an Frau Regierungspräsidentin Maria Els!

 

Bewahrt bei Euren Emails und Briefen guten Umgangston an Frau Maria Els.

 

Hier die Kontakt-Emailadresse von der Regierung von Oberbayern, Frau Regierungspräsidentin Maria Els (diese ist auch auf der Homepage der Regierung von Oberbayern öffentlich zugänglich!):

 

poststelle@reg-ob.bayern.de

 

 

Viele Grüße

 

Jan Olsson

 

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Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V. Vechta, 20.01.2022

Dipl.-Ing. Jan Olsson

Falkenweg 43

49377 Vechta / Niedersachsen

Tel. 0162 – 6 41 41 33

email: info@w-i-s-z-v.de

https://www.w-i-s-z-v.de/


 

Regierung von Oberbayern

Frau Regierungspräsidentin Maria Els

Maximilianstraße 39

80538 München


 

Illegale Abschussgenehmigung für Wolf GW2425m und möglicher weiterer Wölfe in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land


Sehr geehrte Frau Els,


um es bereits vorwegzunehmen. Die von Ihnen angefertigte Abschussgenehmigung des Wolfes GW2425m macht den Eindruck einer oberflächlichen und willkürlich zusammengestellten Begründungsfarce. Die nähere Erläuterung mit einer kurzen Analyse können Sie dem nachfolgenden Text entnehmen.


Die daraus resultierende Illegalität Ihrer Abschussgenehmigung und möglicherweise Durchführung derselbigen, führt zwangsläufig zu juristischen Konsequenzen erheblicher Art.

Der immense Verstoß Ihrer Abschussgenehmigung und Ihres daraus resultierenden Handelns, wird auch Berücksichtigung finden, in dem zur Zeit laufenden Pilotverfahren der Europäischen Union (EU) u.a. gegen die Bundesrepublik Deutschland (illegal zustande gekommenes „neues“ Bundesnaturschutzgesetz, wie deren geänderten §§ 45, 45a), der dort anhängigen illegalen erstellten Wolfsverordnungen, sowie illegalen Abschüssen und Abschussgenehmigungen von Wölfen auf Befehl von Umweltminister Lies, Niedersachsen und des im Herbst letzten Jahres erstellten sogenannten „Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen“.

 

Ihre Begründung vom 17.01.2022 entspricht nicht einmal im Ansatz den Anforderungen der u.a. von der Europäischen Gesetzgebung vorgesehenen Mindeststandards für den strengen Schutz des Grauwolfes bzw. deren im Ausnahmefall notwendigen Vorbereitungen für eine Entnahme bzw. Erschießung eines streng geschützten Tieres.

 

Siehe auch Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichen Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der Ihnen sicherlich bekannt vorkommen muss.

 

Link zum oben genannten Leitfaden:

 

https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/guidance/pdf/guidance_de.pdf

 

Sie berücksichtigen in keiner Weise das federführende Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10.10.2019, in dem ganz klar die Bedingungen festgelegt werden, wann ein Wolf der Natur entnommen werden darf bzw. legt vornehmlich die Umstände fest, wie die Art Wolf geschützt werden muss.

 

Link zum EU-GH Urteil vom 10.10.2019:

 

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2300356

 

Zum besseren Verständnis für Sie, finden Sie die juristisch fundierte bergründete Erklärung der deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DjGT) zum Urteil des EU-GH vom 10.10.2019:

 

Link zur Erklärung der DjGT:

 

https://djgt.web19.s60.goserver.host/wp-content/uploads/2020/12/sonstiges20.pdf

 

Der § 16 der FFH Richtlinie sieht Erschießungen von Wölfen nur in sehr seltenen, klar definierten Fällen vor, die in Ihrer Abschußgenehmigung nicht vorhanden sind.

 

In Ihrer Abschußverfügung führen Sie an, das es zu einer Gefährdung im konjunktiven Bezug, also in der Zukunft mit Menschen bzw. Haustieren kommen könnte.

 

Dies begründen Sie u.a. damit, das „die“ Risse in der Nähe zu Siedlungen stattgefunden haben und somit ein potentieller Konfliktbereich entstehen könnte.

 

In dem maßgeblichen BfN Skript 201, hier Seite 115, von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt, wird das für den Umgang mit dem Wolf notwendige Wissensmaterial (Grundlage der Monitoringstandards) vorgegeben und eindeutig festgelegt:

 

Wölfe meiden Menschen, aber nicht menschliche Strukturen“.

 

Link zum BfN Skript 201:

 

https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript201.pdf

 

Dieser Umstand ist völlig normal und Bedarf keiner weiteren Handlung, geschweigedenn wie der von Ihnen vorgesehene Abschuss eines streng geschützten Wolfes.

 

Weiterhin ist der entstandene „Schaden“ so dermaßen gering, das er im Verhältnis zu anderen Schadenserhebungen minimal ausfällt. Zudem wurden auch noch zwei Rothirsche (Wildtierriss!) angeblich gerissen und in die Schadensprognose fälscherlicherweise mit aufgenommen.

 

Dies wird bereits in dem von Ihnen verwendeten illegalen Praxisleitfaden detailliert erklärt. Rothirsche gehören, genauso wie Wildschweine und Rehe zur natürlichen Beute des Wolfes.

 

Eine Erwähnung von gerissenen Wildtieren ist kein zu berücksichtigender „Schadensfall“ und somit zu unterlassen. Eine Erwähnung hat weder Schadenserhöhende noch Raum- oder Zeitbindende Wirkung.

Eine Ziege wurde verletzt und 2 Schafe (Nachnutzung ausgeschlossen?) gerissen. Das rechtfertigt auf keinen Fall eine Abschussgenehmigung oder gar eine Prognose auf zukünftige Vorfälle.

Es ist von Ihnen weder eine wissenschaftlich begründbare bzw. wissenschaftlich nachvollziehbare Erfordernis über den Abschuss eines streng geschützten Tieres erstellt worden, noch eine wissenschaftliche Erhebung, im Vorfeld der Abschussgenehmigung, über das Verhalten der Wölfe durchgeführt worden.

Dieses ist aber laut EU-Recht eindeutig vorgesehen. Somit ist abermals ein rechtswidriges Handeln Ihrerseits festgestellt, was eindeutig zu weiteren juristischen Schritten gegen Sie verwendet werden kann.

 

Die von Ihnen angeführte angebliche Gefährdung von Menschen ist nicht gegeben. Der Wolf ist nicht in der direkten Nähe von menschlichen Individuen seriös nachgewiesen worden oder hat sich gar „artfremd“ verhalten.

Somit ist eine direkte Gefahr für Menschen auszuschliessen und der Hauptpunkt Ihrer Begründung entfällt damit.

 

Abschließend ist festzustellen, das ein ordnungsgemäßer Herdenschutz in den von Ihnen genannten Bereichen nicht oder nur unzureichend vorhanden ist.

 

Die von der EU festgelegten Grundsätze, Richtlinien und Gesetze sind von der Bundesrepublik Deutschland 1 zu 1 umsetzen und somit auch von Bayern. Somit auch der ordnungsgemäße Herdenschutz!

 

Herdenschutz, ordnungsgemäß durchgeführt, verhindert weitestgehend Wolfsrisse. Es besteht in den von Ihnen genannten Gebieten zum Teil erheblicher Nachholbedarf.

 

Wir möchten Sie daher eindringlich auffordern, die Abschussgenehmigung für den Wolf GW2425m sofort zurückzunehmen, ansonsten behalten auch wir uns weitere juristische Schritte gegen Sie vor.

 

Wenn Sie noch Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan Olsson

(1. Vorsitzender)

Email des WISZV an Frau Regierungspräsidentin Maria Els 20012022
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