Emailaktion der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf (change.org)! Gegen den Erschiessungstod von mindestens 20 Wölfen im Jahr in Niedersachsen!

Hinweis!

Zuerst folgt der Kommentar mit Erläuterung des Antrages der drei Landesregierungen (Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen) Drucksache 481/18 - "Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf".

 

Anschließend folgt der Text der Neuigkeit vom 17.10.18 der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf!

Weiterhin finden sich am Ende des Textes die Quellenhinweise als pdf-Datei für die in der Emailaktion erwähnten Sachzusammenhänge.

 

Kommentar mit Erläuterung (inklusive Zitate aus dem Antrag) des W-I-S-Z-V:

 

Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, Drucksache 481/18 „Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf“.

 

Es handelt in diesem Schreiben dieser drei Länderregierungen um einen Antrag, der weitere weitaus strengere Maßnahmen gegen die Wölfe bewirken soll.

Der Antrag soll an die Ausschüsse des Bundesrates weitergeleitet werden, um dann mögliche Gesetze zu ändern, die das Vorgehen gegen die Wölfe wesentlich verschärfen!

 

Das W-I-S-Z-V hat diesen Antrag analysiert und ausgewertet, die Grundlage für die Emailaktion der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf! auf change.org/wolf sind.

Folgende Punkte in diesem Antrag sind besonders markant und zeigen mögliche Maßnahmen, die unter Umständen das vielfache Töten von Wölfen beinhalten können.

 

Punkt 1:

 

Zitat:

 

„... Auch die Möglichkeit von lokal bzw. regional bestandsregulierenden Maßnahmen sollte dabei erwogen werden...“ Zitat Ende

 

Kommentar:

Das beinhaltet auch den Erschiessungstod von einzelnen Wölfen oder sogar vollständiger Rudel. Das könnte aktuell das Goldenstedter und/oder sogar das Cuxhavener Rudel bzw. weitere Rudel in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, betreffen.

 

 

Punkt 2:

 

Zitat:

 

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen im BNatSchG so zu erweitern... zu ersetzen“ Zitat Ende

 

Kommentar:

Das BNatSchG regelt bereits im § 45 die Vorgehensweise mit sogenannten „auffälligen“ Wölfen. Bezugnehmend auf dieses Gesetz sind bereits in besonderen Ausnahmefällen Erschiessungen von Wölfen möglich. Dies aber auch nur, wenn im Vorfeld alle Alternativmaßnahmen (z.B. Herdenschutzmaßnahmen, Vergrämungen) korrekt eingehalten oder durchgeführt worden sind! Es ist also nicht notwendig, dieses Gesetz zu ändern!

 

 

Punkt 3:

 

Zitat:

 

„...Maßnahmen Frankreichs im Umgang mit dem Themenkomplex Wolf/Weidewirtschaft … wie diese Erfahrungen in Deutschland genutzt werden können und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten...“ Zitat Ende

 

Kommentar:

In Frankreich sollen mindestens 10 Prozent des gesamten Wolfsbestandes jedes Jahr erschossen werden. Das wären pro Jahr ca. 40-50 Wölfe.

In Niedersachsen wären das u.U. Über 20 Wölfe jedes Jahr. Für alle drei Bundesländer zusammen könnten dabei Abschusszahlen weit über 50 Wölfen entstehen, die ungerechtfertigt erschossen werden. Rudelgefüge werden zerstört. Es würde jetzt erst recht zu einer Häufung von Rissen kommen, die durch diese wahllosen Abschüsse verhindert werden sollten. Die Führung der Rudel, bei Abschuss von Leitwölfen, wäre nicht mehr vorhanden und die Jungwölfe erlernen möglicherweise nicht mehr die vorgesehene Jagd auf Wild als ihre Beute.

 

 

Punkt 4.

 

Zitat:

 

„...Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Rechtssicherheit bei Freihalten dieser Bereiche von Wölfen Sorge zu tragen...“ Zitat Ende

 

Kommentar:

Das bedeuted nichts anderes, als das „Wolfsfreie Zonen“ geschaffen werden sollen. D.h. es kann darauf hinauslaufen, das die Wölfe in diesen Zonen geschossen werden sollen. Wolfsfreie Zonen kann es aber nicht geben. Dem widerspricht die Biologie des Wolfes. Er hat eine sehr hohe Mobilität und vollführt zum Teil sehr weite Wanderungen.

 

 

 

Text der Emailaktion:

 

Emailaktion! Gegen den Erschiessungstod von mindestens 20 Wölfen im Jahr in Niedersachsen!

 

Liebe Unterstützer/innen der Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf!

Hallo Wolfsfreunde!

 

Die Landesregierung Niedersachsen, insbesondere Ministerpräsident Weil (SPD), Dr. Bernd Althusmann (CDU, Unterzeichner des Antrages), sowie die Landesregierungen aus Brandenburg und Sachsen, haben einen Antrag (11.10.18, Drucksache 481/18 „Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf“) in den Bundesrat eingebracht, der am 19.10.2018, dort bearbeitet bzw. an die Ausschüsse weitergeleitet werden soll!

 

Unter anderem wird in dem Antrag gefordert das Bundesnaturschutzgesetz so zu ändern, damit es von Behördenseite aus noch „einfacher“ werden soll, Wölfe erschiessen zu können! In dem Antrag werden Vergrämungen, Besenderungen etc. nicht erwähnt!

 

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) sieht aber bereits in besonderen Ausnahmefällen Abschüsse von Wölfen vor. Es muss also gar nichts an dem Gesetz geändert werden!

 

Der für den Wolf in Niedersachsen zuständige Umweltminister Olaf Lies, äußerte sich bereits öffentlich, das er sich eine Abschußquote von Wölfen wie in Frankreich, vorstellen könnte! (NDR.de Bericht vom 08.03.18 – „Lies will Abschuss-Quote für Wölfe“)!

 

In Frankreich werden von 2018 bis 2023, von einer geschätzten Anzahl von bis zu ca. 402 gezählten Wölfen, 10% des gesamten Bestandes jedes Jahr erschossen. Für das Jahr 2018 sollen bereits bis zu 40 Wölfe erschossen werden! „Planmäßig“ sollen nur 500 Wölfe insgesamt zugelassen werden.

 

In Niedersachsen haben wir zur Zeit 20 Rudel, ca. 40 Altwölfe und bis zu 160 Jungwölfe (ca. 200 Wölfe insgesamt). Wenn dieser Antrag, inklusive des „Französischen Modells“, umgesetzt wird, ist es möglich, das in Niedersachsen mindestens 20 Wölfe pro Jahr ungerechtfertigt erschossen werden!

 

Das W-I-S-Z-V hat Umweltminister Lies in dem persönlichen Gespräch vom 10.04.18 in Hannover, in etlichen Briefen, Emails (meist ohne oder lapidare Antwort) und veröffentlichten Artikeln, bereits mehrfach daraufhin gewiesen, das ein Abschuss gegen geltende Gesetze verstösst.

 

Weiterhin soll es laut Antrag „wolfsfreie Zonen“ geben. Wölfe können nach dem Wortlaut dieses Antrages bereits erschossen werden, wenn sie sich „Aufenthaltsgebäuden von Personen“ nur nähern!

 

Es können keine „wolfsfreien Zonen“ eingerichtet werden, das widerspricht der Biologie des Wolfes (weite Wanderungen, etc.).

 

Wölfe sollen nur sterben, weil die Politiker sich den Lobbyisten beugen.

 

Unsere Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf! startet heute eine Emailaktion um den Verantwortlichen zu zeigen, das sie (die Politiker) nicht alles machen können, was sie wollen.

Verhindern wir mit unserer gemeinsamen Emailaktion das dieser Antrag umgesetzt wird!

 

Unsere gemeinsame Emailaktion startet am Mittwoch, den 17.10.2018 und geht bis zum Freitag, 19.10.18, 18.00 Uhr.

 

Macht bitte alle mit! Sendet Eure Emails bitte an folgende Adressen (diese findet Ihr auch öffentlich zugänglich, auf den jeweiligen Websiten des Umweltministeriums bzw. der genannten Personen):

 

1. An den Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Herrn Stephan Weil

(Emailadresse siehe change.org/wolf)

 

2.An Herrn Dr. Bernd Althusmann (als Vertretung für den Ministerpräsidenten, Unterschrift unter dem Antrag an den Bundesrat und Landesregierungsmitglied von Niedersachsen)

(Emailadresse siehe change.org/wolf)

 

3. An den Umweltminister von Niedersachsen, Herrn Minister Olaf Lies

(Emailadresse siehe change.org/wolf)

 

Bitte bewahrt in Euren Emails guten Ton und Umgangsformen, damit Eure Emails auch gelesen werden!

 

Für weitere Informationen steht Euch eine pdf zum kostenlosen Download auf der Website des W-I-S-Z-V zur Verfügung (Links zu dem Antrag an den Bundesrat, Situation in Frankreich, Pressemitteilung des UM Niedersachsen vom 25.09.2018 und NDR.de „Lies will Abschuss-Quote für Wölfe)!

 

Herzliche Grüße

 

Jan Olsson

 

 

Quellen als pdf Emailaktion Petition Mit dem Menschen! - Für den Wolf! Gegen den Erschießungstod von Wölfen in Niedersachsen
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