Die Abschussgenehmigung des Wolfes "GW924m" in Schleswig-Holstein ist erteilt. Der Abschuss steht bevor.
Das W-I-S-Z-V und "Artenschutz Wolf" fordern die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für den Wolf "GW924m".
Der Abschuss ist ungerechtfertigt und die Ausnahmebedingungen für einen Abschuss nicht erfüllt.
Es liegt uns ein Orignalschreiben des Umweltministeriums Schleswig-Holstein vor, das die Gründe für unsere oben genannte Forderung, mehr als bestätigt.
Die Analyse und Kommentierung, die wir vorgenommen haben, der Pressemitteilung und der FAQs vom 31.01.2019 widerlegt die angeblichen Gründe der Abschussgenehmigung und stellt ganz klar heraus, das der Abschuss des Wolfes illegal ist.
Zudem wird erläutert, welche fragwürdigen Vorgänge zur Genehmigung des Abschusses geführt haben. Allein diese sind schon mehr als verwerflich zu betrachten.
Weiterhin haben der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Herr Daniel Günther und Herr Habeck, Vorsitzender "Der Grünen" in Deutschland, das Schreiben inklusive der Kommentierungen, zur Kenntnisnahme erhalten.
Nachfolgend das Anschreiben an den Umweltminister von Schleswig-Holstein, Herrn Jan Philipp Albrecht, zur Voransicht.
Dieses Schreiben, wie auch die Analyse und Kommentierung der PM und der FAQs, findet der interessierte Leser, als kostenlosen Download, unter den beiden nachfolgenden Bildern.