Ausnahme (Abschuss-) genehmigung für Rodewalder Wolfsrüden läuft aus! 

Ausnahme (Abschuss-) genehmigung für Rodewalder Wolfsrüden läuft aus!

 

Pressemitteilung (PM) des Umweltministeriums Niedersachsen vom 02.04.2020:

 

Was sich auf den ersten Blick dem Betrachter als scheinbar gute Nachricht offeriert, ist näher betrachtet der angekündigte Beginn eines mehrfachen bis massenhaften Tötens von Wölfen in Niedersachsen, ohne eine Individualisierung des möglichen Verursachers von Rissen vorzunehmen.

 

Gerade aber diese Individualisierung (genetischer Nachweis des Rissverursachers) ist zwingend durch EU-Recht vorgeschrieben!

 

EU-Recht, ist in Deutsches Recht zwingend zu übernehmen. Für Deutschland ist das explizit das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

 

Da mutet die Behauptung des Umweltministers von Niedersachsen, Olaf Lies (SPD), die Durchführung einer Individualisierung ist realitätsfern, schon sehr dubios an.

 

Nur weil die Verantwortlichen und Ausführenden unter anderem nicht in der Lage waren und sind, Fangaktionen etc. durchzuführen, ist es kein Grund und es besteht erst recht keine Rechtsgrundlage dafür, sich nicht an geltendes EU-Recht zu halten.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz ist in seiner bisherigen Form völlig ausreichend gewesen (es war EU rechtskonform!), um notwendige (Ausnahme-) Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das nun auf Bundesebene durchgepeitschte ungerechtfertigte rechtswidrige „Gesetz Lex Wolf“ ist ein „Wolfsmassentötungsgesetz“. Es ist nun möglich, wahllos einzelne Wölfe bzw. sogar ganze Wolfsrudel zu eliminieren, ohne den wirklichen möglichen Verursacher von Rissen zu kennen (keine Individualisierung mehr notwendig).

 

Zumindest nach Ansicht dieses Ministers. Rechtlich gesehen gilt nach wie vor EU-Recht und die FFH-Richtlinie ist 1:1 in Deutsches Recht umzusetzen. „Lex Wolf“ und das neue „BNatSchG“ sind davon aber Lichtjahre entfernt.

 

Dieses „Gesetz“ wird Vertragsverletzungsverfahren durch die EU nachsichziehen. Und der Schaden der dadurch entsteht, ist um etliche Millionen Euro höher, als der durch möglicherweise einen Wolfsübergriff, der auf ungeschützte Weidetiere entstanden ist.

 

Bei einem „Schaden“ von ungeschützten Rindern, der angeblich seit 2018 durch den Rodewalder Rüden entstanden sein soll, in Höhe von sage und schreibe 544,00 € stellen die durch Umweltminister Lies (SPD) entstandenen Kosten des Nachstellens des einen Wolfes und völlig überzogenen Maßnahmen für seine bisherigen Aktionen, eine eklatante Fehlleistung zur „Beseitigung“ eines nicht vorhandenen Problems dar.

 

Siehe auch „Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung“:

 

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolf_Antw_zu_5543.pdf

 

Die hanebüchene Diskrepanz, der Verhältnismäßigkeit der Abschussgenehmigung und der damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Realität, wird inbesondere mehr als deutlich, wenn man die vorhandenen Zahlen der Rinderbestände betrachtet, die allein in Niedersachsen offiziell gemeldet sind.

 

In Niedersachsen werden ca. 2,5 Millionen Rinder gehalten. Jedes Jahr werden über 172.000 Rinder in Niedersachsen für den menschlichen Eigenbedarf geschlachtet.

 

Laut der „kleinen Anfrage“ (s.o.) wurden 3 (!) völlig ungeschützte Rinder, angeblich vom Rodewalder Rüden, gerissen.

 

In sechs weiteren Proben wurden 3x Hund, 1x Mischprobe und 2 Haplotyp (kein Individum genetisch nachweisbar) festgestellt.

 

Aufgrund dieser vorher genannten Bedingungen wurde also dem Rodewalder Rüden nachgestellt? Was für eine Farce sondergleichen.

 

Und als wären das nicht schon genug Argumente gegen eine sinnfreie Verfolgung. Nun kündigt dieser Umweltminister auch noch an, die Jäger in dieses nach Eu-Recht gesetzwidrige Unterfangen mit einbinden zu wollen?!

 

Bei dem räumlich kleinparzellierten Vorhandensein von Jagdrevieren in Deutschland, ist ein mehrfacher Fehlabschuss von Wölfen vorprogrammiert.

 

Wohlgemerkt, der Wolf unterliegt immer „noch“ dem höchsten Schutzstatus nach internationalem und europäischen Recht!

 

Schon in Schleswig-Holstein hat sich gezeigt, das die Jäger (bzw. Revierinhaber) sich der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen in Bezug auf den (illegalen) Wolfsabschuss verweigern.

 

Das ist auch gut so. Sollten sie, die Jäger, einen „falschen“ Wolf erschiessen, machen sie sich nach wie vor strafbar!

 

Weiterhin mutmaßt Herr Lies, das wenn GW717m „sollte er fortan unfällig bleiben, bleibt er unbehelligt“.

 

Der einzige der in diesem unleidigen Abschussgenehmigungsdrama unaufhörlich „auffälliges“ rechtswidriges Verhalten gezeigt hat, war bisher einzig und allein der Umweltminister von Niedersachsen.

 

Stets bemüht, endlich einen Abschuss eines (unschuldigen) oder nicht „vorhandenen“ Wolfes (Steinfurt: Kein Nachweis für das Vorhandensein eines Wolfes) vorweisen zu können.

 

Das haben Cuxhaven, Steinfurt und nun auch Rodewald eindeutig gezeigt.

 

Und.... „Lex Wolf“ ist und bleibt ein illegales Gesetz, da hilft die nach eigenem ad libitum zurecht gelegte Darstellung und Auslegung eines rechtswidrigen Gesetzes, in einer PM eines Umweltministers, für weitere zukünftige rechtswidrige Handlungen, auch nicht weiter...

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