Trügerischer Frieden in Schleswig-Holstein für Wolf GW924m? Umweltminister Albrecht stellt die illegale Hatz gegen den Wolf angeblich zum 02.12.2019 ein!

Oder auch nicht! Das bleibt abzuwarten. Wir werden weiterhin die Situation genau beobachten! Das Umweltministerium Schleswig-Holstein meldet in seiner Pressemitteilung vom 18.11.2019, das die noch bis zum 31.12.2019 befristete Allgemeinverfügung, in Kraft bleibt.

 

Hier der Link zur Pressemitteilung des Umweltministeriums Schleswig-Holstein:

 

Pressemitteilung Umweltministerium Schleswig-Holstein vom 18.11.2019

 

 

Dennoch soll diese Allgemeinverfügung, die durch Umweltminister Albrecht initiiert wurde, sie beinhaltet das über 175 Jagdausübungsberechtigte den Wolf GW924m im Raum Pinneberg, etc. den Wolf erschiessen können, am 02.12.2019, außer Kraft gesetzt werden.

 

Die Jagdausübungsberechtigten werden aufgefordert, ab sofort alle Bemühungen zu dem Abschuss von Wolf GW924m einzustellen.

 

Der angegebene Grund. Das Umweltministerium nimmt an, das dieser Wolf zur Zeit sein angestammtes Gebiet in Südwestholstein verlassen hat und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhält.

 

Diese Annahme wird durch eine DNA-Analyse angeblich bestätigt, die die Kennung von Wolf GW924m an einem Riss in Grambow/Schwerin bestätigt.

 

Umweltminister Albrecht fügt in der Pressemitteilung hinzu, das der Wolf aber bereits mehrfach in der Vergangenheit sein angestammtes Gebiet in Südwest Schleswig-Holstein verlassen hat, aber nach einiger Zeit wieder zurückgekehrt ist.

 

Wie ist das denn zu verstehen?

 

Dieser Wolf zeigte nach Aussage von Minister Albrecht bereits mehrfach dieses Wanderverhalten und nun wird unvermittelt die Hetzjagd auf den Wolf eingestellt?

 

Wie kommt es denn mit einmal zu dieser Entscheidung?

 

Das W-I-S-Z-V berichtet seit Beginn der illegalen Abschussgenehmigung über die mit der illegalen Abschussgenehmigung zusammenhängenden Sachverhalte und prangert diese damit verbundenen Mißstände immer wieder erneut an. Die Hatz auf den Wolf war und ist illegal und das seit Beginn des Procedere der Abschussgenehmigung des Wolfes.

 

Dem W-I-S-Z-V liegen Originalunterlagen aus dem Umweltministerium Schleswig-Holstein vor, die eindeutig belegen, das der Wolf GW924m keine oder nur völlig unzureichende Wolfschutzzäune, die diesen Namen gar nicht verdienen, in Schleswig-Holstein vorgefunden hat.

 

D.h. Es gab im Vorfeld keinen wirksamen Herdenschutz. Somit ist Wolf GW924m kein Problemwolf...

 

In dem Urteil des EU-Gerichtshofes vom 10.10.2019 ist bereits eindeutig dargelegt worden, das bevor überhaupt an eine Abschussgenehmigung zu denken ist, u.a. fundierte wissenschaftliche Voruntersuchungen stattgefunden haben müssen und der Herdenschutz durchgeführt sein muss.

 

Und auf keinen Fall darf der Erhaltungzustand der Wolfspopulation gefährdet werden. Laut EU-Gerichtshof Urteil vom 10.10.2019 bezieht sich dies neben der Betrachtung der Gesamtpopulation insbesondere auf Einzelwölfe und regionale Populationen.

 

Weiterhin werden einzelne dominante Individuen sogar als überlebenswichtig für den weiteren Bestand der Art eingestuft und dürfen auf keinen Fall durch Erschiessungsmaßnahmen getötet werden.

 

In Schleswig-Holstein gibt es keinen günstigen Erhaltungzustand. Damit ist die Hetzjagd von vorneherein auf den Wolf GW924m illegal.

 

Alle vorgenannten Punkte sind in Schleswig-Holstein, wie übrigens auch in Niedersachsen (Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden), nicht erfüllt.

 

Man kann es nicht oft genug wiederholen. Die Abschussgenehmigungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen des Rodewalder Rüden (durch Umweltminister Olaf Lies) verstossen gegen geltendes Recht, das nicht geändert werden muss.

 

Und nun stellt Herr Umweltminister Albrecht diese illegale Hetzjagd auf den Wolf ein...?

 

Sollte es endlich tatsächlich bis zu dem studierten Juristen und Umweltminister in Schleswig-Holstein in seinen „Elfenbeinturm“ in Kiel durchgedrungen sein, das seine Handlungen illegal sind?

 

Dann wäre dies ein vorgezogenes (Weihnachts-) Wunder.

 

Nach dem bisherigen schändlichen Machtgehabe des schleswig-holsteinischen Umweltministers, in Bezug auf den Wolf und den Artenschutz, ist aber nicht davon auszugehen, das es sich um ein Wunder handelt.

 

In diesem unsäglichen Trauerspiel und politischen Lobbyistenhörigen Gerangel dieses beratungsresistenten Umweltministers, ist bisher nicht öffentlich deutlich geworden, das sich irgendetwas Sinnvolles in seiner Einstellung und Handlungsweise geändert hat.

 

Es bleibt abzuwarten, ob wirklich nach dem 02.12.2019 endgültig Schluss ist, mit dieser Tragödie im hohen Norden und die Wölfe in Schleswig-Holstein endlich in Frieden leben können.

 

Ohne das zu befürchten ist, das ein Scherge des Umweltministeriums ihnen ihr in Freiheit geborenes Leben brutal auslöscht.

 

Und... sollte dennoch auch nur ein Wolf durch dieses illegale Tun dieser Umweltminister, egal ob Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, zu Tode kommen, werden beide Herrschaften die rechtlichen Konzequenzen ziehen müssen!

 

Und das ist keine Annahme, sondern eine Tatsache.

 

Herzliche Grüße

 


Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

 

 

 

 

Infos des W-I-S-Z-V

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