Aufgaben des W-I-S-Z-V

Auszug aus der Satzung des W-I-S-Z-V

 

§ 4 - Aufgaben des WISZV

 

  1. Informations- und Anlaufstelle für alle Interessierte bei Themen, die den Wolf betreffen.

     

  2. Sachliche und wahrheitsgemäße Information der Bevölkerung über den Wolf.

     

  3. Vorträge, Exkursionen in die nähere Umgebung, Aufklärungsgespräche in Bezug auf den Wolf, in Kindergärten, Schulen, Universitäten, Vereinen und anderen Institutionen.

     

  4. Sammlung, Verbindungsherstellung, Kontakt und Kontakterhaltung zu Wolfsfreunden in Deutschland und Europa, USA und Kanada.

     

  5. Seminare, Treffen, Abstimmung im Wolfsschutz auf nationaler und internationaler Ebene.

     

  6. Zaunaufbauinformationen für den Herdenschutz, konzeptionelle Hilfe und Beratungen.

     

  7. Zur Verfügungstellung von sachlichen Infomaterial über das Thema Wolf.

     

  8. Koordinationsstelle (Anlaufstelle) für Wolfsfreunde, Tierfreunde, Naturschützer, Politik, Wissenschaft.

     

  9. Kartierung, wissenschaftliches Arbeiten, der Wölfe vor Ort, in Niedersachsen und gegebenenfalls in ausgesuchten Bereichen Deutschlands.

     

  10. Untersuchungen von Spuren, Verhalten und Losung von Wölfen, gegebenfalls mit DNA-Analysen durch anerkannte Institute.

     

  11. Mobiles Einsatzteam. Zum gegebenen Zeitpunkt sind Helfer des WISZV als Schützer der Wölfe vor Ort, in Niedersachsen und Deutschland im Einsatz. Entsprechend der Richtlinien des Naturschutzgesetzes. Weiterhin hat das Mobile Einsatzteam die Aufgabe, wenn notwendig, Maßnahmen zum Schutz der Wölfe außerhalb des Bereiches Vechta und Diepholz durchzuführen.

     

  12. Sicherung der Bereiche der Aufzuchtsbereiche der Wölfe vor Ort, in Niedersachsen und Deutschland. Freiwillige oder auch Freunde des WISZV sind vor Ort, in angemessener Entfernung (Grundlage Naturschutzgesetz) und bewahren die Wölfe vor Störungen und illegalen Zugriffen (Entsprechend wie beim Kranich-, Uhu- und Wanderfalkenschutz).

     

  13. Hilfestellung zur Beratung, wenn gewünscht, von Ministerien und Behörden in Bezug auf den Wolfsschutz.

     

  14. Hilfestellung bei Beratung, Planung und Kontrolle von Grünbrücken zur Verhinderung von Unfällen mit dem Wolf. Einbindung des Wolfes in Grünkorridore und Wanderwegberücksichtigung, insbesondere Biotopvernetzung.

 

 

Satzung des W-I-S-Z-V Stand April 2017
Satzung des WISZV April 2017 als pdf.pdf
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