Retter in der Not? Email an den Bundespräsidenten? - Das W-I-S-Z-V hat den Bundespräsidenten bereits im Juni 2019 angeschrieben!

 

 

 

 

 

Das Bild zeigt die Antwort des Bundespräsidialamtes vom 13.08.2019 an das W-I-S-Z-V!

Retter in der Not? Email an den Bundespräsidenten? - Das W-I-S-Z-V hat den Bundespräsidenten bereits im Juni 2019 angeschrieben!

 

 

Zur Zeit wird vielerorts nach einem Weg gesucht, das nach EU-Recht illegale „Gesetz – Lex Wolf“ doch noch zu verhindern.

 

Diesen Weg ist das W-I-S-Z-V bereits im Juni, Juli und August 2019 aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit gegangen und hat „damals“ nach drei Monaten (am 13.08.2019) eine Antwort vom Bundespräsidialmant erhalten.

 

Wie dem W-I-S-Z-V bereits bekannt war, kann der Bundespräsident nur in die Gesetzgebung grundsätzlich eingreifen, wenn das Grundgesetz gefährdet oder die staatliche Grundordnung in Gefahr ist.

 

In der Vergangenheit haben nur sehr wenige Bundespräsidenten ein Gesetz durch Ihr Eingreifen (nicht unterzeichnen eines Gesetzes) verhindert bzw. eine zeitlang aufgehalten.

 

Nach bisherigen Erkenntnissen ist dies bisher nur 8 Mal in der ca. siebzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik vorgekommen.

 

Die Chance, ein Gesetz doch noch durch das Eingreifen des Bundespräsidenten zu verhindern, ist also mehr als gering.

 

Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich, wenn „man“ etwas gegen „Lex Wolf“ bewirken möchte, die EU einzuschalten und auf die katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetzespamphlets „Lex Wolf“ eindringlich und bestimmt hinzuweisen.

 

Einspruchsmöglichkeiten sieht die EU sogar für einzelne Bürger der EU vor, siehe hier:

 

https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

 

„Lex Wolf“ verstösst massiv gegen Europäisches Recht (siehe Urteil des EuGH vom 10.10.2019) und ist ein „Wolfmassentötungsgesetz“!

 

Deshalb sind diejenigen aufgerufen, wenn sie etwas gegen „Lex Wolf“ tun möchten, sich unverzüglich direkt an die EU zu wenden.

 

Zudem sollten die sogenannten „anerkannten Naturschutzverbände“ Ihre Klagemöglichkeit nutzen, um „Lex Wolf“ zu verhindern und um ihrem Namen endlich einmal gerecht zu werden.

 

Die nur schwer nachzuvollziehende Zurückhaltung oder Phlegma dieser „Verbände“ ist nicht mehr angebracht und sollte unverzüglich in Aktivität zur Rettung des Wolfes in Deutschland umgewandelt werden.

 

Ansonsten könnte man der Ansicht näher kommen, das gar kein Interesse von Seiten dieser Verbände besteht, „etwas“ gegen „Lex Wolf“ tun zu wollen...

 

Nach dem Einführungstext, findet der interessierte Leser, die Email des W-I-S-Z-V an den Bundespräsidenten, vom Juni 2019 und die Antwort des Bundespräisdialamtes als pdf- Datei zum kostenfreien Download!

 

Brief des W-I-S-Z-V an den Bundespräsidenten Juni 2019
Brief des W-I-S-Z-V an Herrn Bundespräsi[...]
PDF-Dokument [169.0 KB]
Antwort des Bundespräsidenten am 13.08.2019 an das W-I-S-Z-V
Antwort Bundespräsident auf Email WISZV [...]
PDF-Dokument [3.4 MB]

Infos des W-I-S-Z-V

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