1. Spendenaktion für den Schutz der Wölfe!
Das W-I-S-Z-V führt in naher Zukunft restriktive Maßnahmen gegen mehrere Verantwortliche durch! Wir benötigen daher dringend Eure/Ihre finanzielle
Unterstützung!
2. „Grünkäppchen“ und der Wolf in Schleswig-Holstein. Aber sie lebten nicht glücklich bis an sein Ende!
Zu 1.
Spendenaktion für den Schutz der Wölfe! – Das W-I-S-Z-V führt in naher Zukunft restriktive Maßnahmen gegen mehrere Verantwortliche durch! Wir benötigen daher dringend Eure/Ihre finanzielle
Unterstützung!
Das W-I-S-Z-V wird in sehr naher Zukunft rechtliche Maßnahmen gegen mehrere Verantwortliche in verschiedenen Bereichen durchführen, die gegen den Wolf gerichtet sind.
Deshalb möchte ich Euch/Sie heute um Spenden bzw. finanzielle Unterstützung bitten, damit wir diese Maßnahmen über einen längeren und kosteninsiven Zeitraum durchführen können. Über Details werdet Ihr/Sie zum gegebenen Zeitpunkt informiert!
Jede noch so kleine Spende hilft dem Schutz der Wölfe!
Kontoverbindung
Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.
Commerzbank Vechta
IBAN DE74 2804 2865 0630 0719 00
BIC COBADEFFXXX
Mehr erfahrt Ihr unter der Website des W-I-S-Z-V:
Zu 2.
Der schleswig-holsteinische Umweltminister Albrecht hetzt weitere 175 Letalisten (Jäger bzw. Jagdausübungsberechtigte) auf Wolf GW 924m!
Es war einmal... weit, weit oben im hohen Norden von Deutschland
Dort lebt ein „Grüner“ Umweltminister, der nichts mehr fürchtet als den Wolf.
Er unternimmt alles nur erdenkliche um gegen geltende internationale und nationale Gesetze zu verstossen, nur um diesen einen Wolf (GW924m) endlich zu töten.
Um es zum wiederholten Male darzustellen (siehe website des W-I-S-Z-V). Die Handlungen dieses Umweltministers sind illegal!
Seit Monaten hetzt er seine Hescher hinter diesen einen Wolf hinterher.
Das ist aber kein Märchen, sondern bittere tägliche Realität.
Und nun...
Jetzt hat der Umweltminister von Schleswig-Holstein, Jan Philipp Albrecht, am 28.10.19 ca. 175 weitere „Letalisten“ (Revierinhaber / Jagdausübungsberechtigte) im Raum Pinneberg, Steinburg und Segeberg verpflichtet, damit dieser eine Wolf schnellstmöglich seinen letzten Lebenshauch abgibt.
Siehe Pressemitteilung (PM) des Umweltministerium (UM) Schleswig-Holstein vom 28.10.19 „Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m in Kraft getreten.
Hier der Link zur PM des UM:
Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m in Kraft getreten
Und das alles auch noch kurz nach dem Urteil des EUGerichtshofs, unter Vorsitz des Kammerpräsidenten, das in seinem wegweisenden Urteil vom 10.10.19 noch einmal auch für beratungsresitente Umweltminister, aber nicht nur für die, detailliert erklärt hat, das ein Abschuss von Wölfen sehr strengen Auflagen unterliegen.
Die Rechtslage war und ist eindeutig! Der EuGH hat es nochmals detailliert verdeutlicht!
Und sie ist den Umweltministern bekannt. Und trotzdem handeln diese gegen die geltende völlig ausreichende Gesetzgebung! D.h., man kann es nicht oft genug wiederholen, die Umweltminister handeln illegal!
In dem Urteil wird unter anderem erwähnt, das etliche Vorbedingungen (z.B. durchgeführte Alternativen, wie z.B. Herdenschutz und wissenschaftliche Untersuchungen, etc.) vorhanden sein müssen, bevor auch nur annähernd über einen Abschuss des streng geschützten Wolfes nachgedacht werden kann.
Diese Vorbedingungen sind aber in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen in keiner Weise erfüllt! Auch wenn die Verantwortlichen für die Abschussgenehmigungen ständig etwas anderes behaupten.
Der EU-Gerichtshof nimmt die Verantwortlichen in die Pflicht! „Einfach mal so“ einen Wolf erschiessen, ohne fundierte Grundlagen und wissenschaftliche Untersuchungen geht nicht.
Wie das W-I-S-Z-V bereits sehr oft berichtet hat, verstösst Umweltminister Albrecht, wie auch sein Amtskollege Olaf Lies in Niedersachsen, gegen geltendes Recht. Die Abschussgenehmigungen waren und sind illegal!
Link zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Urteil des Gerichthofs - EuGH-Urteil
Und hier der Link zu der sehr guten Kommentierung des EuGH-Urteils von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DjGT)
DjGT Stellungnahme/Kommentar zum EuGH-Urteil
Zudem sollten die Jagdausübungsberechtigten es sich sehr gut überlegen, ob sie tatsächlich an diesen illegalen Abschussaktionen der Umweltminister auf diesen einen Wolf teilnehmen.
Das Erschiessen eines streng geschützten Wolfes(und der Kollateralschäden bzw. „Fehlabschüsse“ weiterer Wölfe!) wird bis zu 5 Jahren Haft, Entziehung des Jagdscheines und weitere erheblichere Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit der Erschiessung eines Wolfes setzen sie womöglich ihre eigene wirtschaftliche Existenz aufs Spiel.
Eines kann sich jeder Umweltminister sicher sein, wenn ein oder mehrere durch die illegale Abschussgenehmigung betroffenen Wölfe erschossen werden, werden auch sie die rechtlichen Konsequenzen tragen müssen... ganz sicher!
Herzliche Grüße
Jan Olsson
(1. Vorsitzender)