Email an den Bürgermeister und Rat der Stadt Diepholz, Resolutionsantrag der CDU und FDP Fraktion "der nachhaltige Umgang mit dem Wolf"

Heute, am 08.03.2018, um 18.00 Uhr, berät der Rat der Stadt Diepholz über einen sogenannten "Resolutionsantrag" der Fraktion der CDU und FDP über den "nachhaltigen Umgang mit dem Wolf" (siehe Bild oben).

 

Auch dieser dritte Versuch einer "Resolution" im Wolfsgebiet, beinhaltet erhebliche sachliche und fachliche Mängel.

 

Das W-I-S-Z-V hat dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Diepholz eine email gesendet, um auf diese fachlichen und sachlichen Mängel im "Resolutionsantrag" hinzuweisen.

 

 

Nachfolgend unsere gesendete email an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Diepholz.

 

Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.               Vechta, 05.03.18

Dipl.-Ing. (FH) Jan Olsson

Oldenburger Straße 104

49377 Vechta

 

Tel. 0162 – 6 41 41 33

Email: info@w-i-s-z-v.de

Website: www.w-i-s-z-v.de

 

Stadt Diepholz

Herrn Bürgermeister Dr. Thomas Schulze / Rat der Stadt Diepholz

Rathausplatz 1

49356 Diepholz

 

Resolution“ der CDU / FDP im Rat Diepholz: „Der nachhaltige Umgang mit dem Wolf“ /

Ratssitzung am 08.03.18, 18.00 Uhr

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schulze, Sehr geehrter Stadtrat,

 

Sie haben einen Antrag für eine Resolution der Fraktionen der CDU und der FDP Ihres Rates erhalten in Bezug auf den „Umgang mit dem Wolf“.

 

Wir senden Ihnen diese email, um Sie darauf hinzuweisen, das etliche Positionen in dem Antrag der CDU/FDP sachlich und fachlich falsch sind!

 

Sie sollten deshalb bereits im Vorfeld sehr gut prüfen, ob Sie diesem Antrag zustimmen!

 

Erläuterungen:

 

Der Hinweis in dem „Resolutionsantrag“, „das sich die Landesregierung für ein ganzheitliches und vernünftiges Konzept mit dem Wolf einzusetzen hat“, ist bereits fachlich nicht richtig.

 

Es gibt bereits das sogenannte „Wolfskonzept Niedersachsen“. Dieses wurde bereits vor einiger Zeit von dem damaligen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen herausgegeben und veröffentlicht.

 

Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt! Daraus ergibt sich auch für die Vertreter auf Gemeinde und Städteebene die Verpflichtung, alles Notwendige zu veranlassen, damit der Wolf vor ungerechtfertigten Maßnahmen geschützt wird.

 

Zu Ihrer Information.

 

Aus Niedersächsisches Wolfskonzept, Punkt 3 Rechtliche Situation und Schutzstatus, Seite 12 Text bzw. Seite 14 pdf.

 

Zitat:

 

„...Der Wolf ist laut Anhang II der FFH-Richtlinie eine Tierart von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustandes zu gewährleisten bzw. diesen herbeizuführen....“

 

Zitat Ende.

 

Das Vorgehen der Landesregierung unterliegt damit bereits vorgegebenen Richtlinien.

 

Der Hinweis in dem „Resolutionsantrag“, das es in den vergangenen Monaten zu vermehrten Übergriffen auf Weidetiere, durch den Wolf, u.a. im Gebiet des Landkreises Diepholz gekommen ist, stimmt nicht.

 

Die offiziell gemeldeten Nutztierrisse und deren Verursacher können Sie in der „Wildtiermanagementliste“ nachlesen, die vom NLWKN geführt und vom LJN im Internet veröffentlicht wird.

Daraus ist es zu ersehen, das es in den letzten Monaten nur zu einigen wenigen Rissen gekommen ist. Für einige dieser Risse fehlt sogar noch der Nachweis, das es überhaupt ein Wolf war.

 

Kulturlandschaft. Der Wolf benötigt für sein Überleben keine Wildnis. Er braucht ausreichend Beute (Wild) und einen möglichst ungestörten Platz für die Aufzucht seiner Jungtiere. Wild ist in den Landkreisen Vechta und Diepholz in genügender Zahl vorhanden. Die Wölfe ernähren sich fast ausschließlich von Wildschweinen und Rehen. Das haben wir durch unsere Forschungen in den letzten Jahren nachgewiesen. Nahezu ungestörte Aufzuchtsplätze sind auch vorhanden!

 

Die Wölfe sind bereits seit 2014 in unseren Gebieten vor Ort standorttreu. Bis dato ist aber nur eine geringe Motivation vieler Nutztierhalter vorhanden, ihre Nutztiere ausreichend schützen zu wollen. Auch dieses haben wir in unseren Forschungen nachweisen können (Bildmaterial vorhanden!).

 

Ausreichende Präventionsmaßnahmen sind nach Antrag ohne weiteres möglich. Man muss nur den Antrag stellen (wollen).

 

Eine Akzeptanz für den Wolf ist in der Bevölkerung bereits vorhanden. Dies haben mehrere positive Umfragen für den Wolf bestätigt. Zudem gibt es mehrere Petitionen für den Wolf (u.a. Mit dem Menschen! - Für den Wolf! auf change.org/wolf), die mit mehreren hunderttausend Unterzeichnungen aus Niedersachsen und Deutschland, sich eindeutig für die Anwesenheit des Wolfes aussprechen!

 

Verhaltensauffällige“ Wölfe. Es gibt in den Landkreisen Vechta, Diepholz und in Niedersachsen keine sogenannten „auffälligen“ Wölfe! Auch dieses ist bereits mehrfach nachgewiesen worden, bestätigt wurde dies auch von der Seite des Umweltministeriums Niedersachsen (Pressemitteilung vom 21.09.2017, siehe unten).

 

Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.09.2017

 

Zitat:

...Antwort auf die mündliche Anfrage: Wann muss das Goldenstedter Rudel entnommen werden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode, Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Wölfin aus dem Raum Goldenstedt, die in den vergangenen Jahren viele Nutztiere gerissen hat, hat nach Meldung der Landesjägerschaft Niedersachsen Nachwuchs bekommen. An der Wölfin ist Muttermilch festgestellt worden, nachdem sie eine Fotofalle durchlaufen hatte. Das gilt als Nachweis für eine Mutterschaft. Die Wölfin ist dafür bekannt, hohe Zäune zu überwinden.

1.Werden die Welpen nach Auffassung der Landesregierung von ihrer Mutter das Überspringen hoher Zäune lernen?

Es ist möglich, dass Wölfe spezielle Jagdtechniken erlernen und die erlernte Taktik weitergeben. Es gibt aber auch Fälle in denen nur einzelne Tiere eines Rudels eine besondere Jagdtechnik anwenden. Insofern kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. In jedem Fall ist es wichtig, frühzeitig wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen möglichst flächendeckend für Schafe, Ziegen und Gatterwild umzusetzen. Die allermeisten Nutztierschäden in der Region Diepholz und Vechta ereigneten sich bisher auf Weiden, die nicht oder unzureichend geschützt sind.

2.Wenn ja, ab wann ist damit zu rechnen?

Siehe Antwort zu Frage 1

3.Wann muss das Rudel nach Auffassung der Landesregierung entnommen werden?

Hierzu wird auf die Drucksache 17/5033 und die darin bereits vorgenommene Antwort auf Frage 1 „Ab wann ist ein Wolf auffällig, und wann darf er entnommen werden?" und die Antwort auf die Frage 2. „Ist die Wölfin im Raum Vechta auffällig, und, wenn nicht, was muss noch geschehen, bis sie als auffällig gilt und entnommen werden darf?" verwiesen.

Antwort auf Frage 1:

„ ...Das Reißen von Nutztieren dagegen stellt kein auffälliges Verhalten von Wölfen dar. Eine Tabelle zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen gibt es im „Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Lebensweise, zum Status und zum Management des Wolfes (Canis lupus) in Deutschland", herausgegeben am 28.10.2015.

Ein Wolf kann entsprechend § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) u. a. aus der Natur entnommen werden, wenn er eine Gefahr für Menschen darstellt oder um erhebliche, anders nicht abwendbare land- und forstwirtschaftliche Schäden abzuwenden und zumutbare Alternativen nicht gegeben sind.


 

Antwort auf Frage 2:

„Die Wölfin im Raum Vechta ist nach der unter 1. gegebenen Definition in Übereinstimmung mit dem ebendort genannten Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht als auffällig zu betrachten.

Entsprechend dem vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Leitfaden „Leben mit Wölfen" stellt das wiederholte Überwinden von Schutzmaßnahmen wie Elektrozäunen ein problematisches Verhalten dieses Tieres dar, dem nur mit stärkeren Abwehrmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. Bei Nichterfolg dieser Abwehrmaßnahmen ist eine Entnahme unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG in Übereinstimmung mit Artikel 16 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG zulässig."

Die dort gemachten Aussagen gelten auch für die einzelnen Tiere eines Rudels, wobei eine Entscheidung in jedem Einzelfall getroffen werden muss. Vor einer möglichen Entnahme, die in letzter Konsequenz erfolgen kann, sind in jedem Fall erst alle zumutbaren Alternativen umzusetzen. Die Errichtung oder Verbesserung der wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen sind solche Alternativen....“

 

Zitat Ende.

 

Artenvielfalt. Es wird eine „Bedrohung“ der Artenvielfalt durch Zaunbau gegen den Wolf angemahnt. Der Wolf ist ein Teil der Artenvielfalt. Er ist ein Teil der Natur. Ihn aus der Artenvielfalt auszuschließen zeugt von Unkenntnis über die ökologischen Zusammenhänge.

In weiteren Richtlinien wird aufgezeigt, der Wolf meidet den Menschen, aber nicht menschliche Strukturen (BfN Skript 201 / 2007, „Leben mit Wölfen“ von Ilka Reinhardt und Gesa Kluth). Aus diesem Sachverhalt ist keine Forderung zu entwickeln, Wölfe zu erschiessen („entnehmen“), die sich menschlichen Strukturen nähern und somit entbehrt diese Forderung im „Resolutionsantrag“ jeglicher Grundlage.

 

Weiterhin sind, wie bereits oben beschrieben, Nutztierrisse bei ungeschützten Nutztieren kein Grund, Wölfe als „auffällig“ zu bezeichnen (siehe auch Pressemitteilung des UM Niedersachsen vom 21.09.2017).

 

Eine Erschiessung einzelner Wölfe aus Rudeln zerstört das Gefüge der Sozialstruktur des Rudels. Damit wird genau das Gegenteil erreicht, was man mit dieser unsinnigen Maßnahme erreichen will. Es führt unter Umständen dazu, das erfahrene Elterntiere „weggeschossen“ werden, die den Jungtieren eine artgerechte Jagdweise zeigen können.

 

Die illegale Erschiessung der Leitwölfin des Cuxhaveners Rudels hat dazu geführt, das die Jungwölfe nicht nur auf Wild jagen. Das Rudelgefüge wurde durch die Erschiessung der Leitwölfin zerstört. Erst seit dem Tod der Leitwölfin hat sich das Jagdverhalten des restlichen Rudels verändert (siehe auch website des W-I-S-Z-V „Betrachtung der Riss Situation in Cuxhaven“, Neuigkeit, 13.12.17).

Eine Besenderung einzelner Wölfe verhindert keine Nutztierrisse. Sie zeigt nur den aktuellen oder zeitlich verzögerten Aufenthaltsort der Tiere. Eine Besenderung ohne universitäre Begleitung, lässt die Annahme zu, das nur potentielle „Judaswölfe“ geschaffen werden sollen. („Judaswolf“: Wolf der besendert wird, um den Aufenthaltsort der Wölfe festzustellen, um dann möglicherweise das ganze Rudel erschiessen zu können).

 

Die Forderung „andere“ Institute mit genetischen Untersuchungen zu beauftragen erscheint aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Unter anderem fehlen diesen „Instituten“ die genetischen Vergleichsmöglichkeiten für eine genetisch korrekt durchzuführende Analyse.

 

Somit wären diese Institute nicht in der Lage genetische Untersuchungen in Bezug auf den Wolf durchzuführen und damit ist die Forderung in dem „Resolutionsantrag“ nichtig.

 

Es hat bereits die Gemeinde Goldenstedt eine fachlich und sachlich nicht haltbare „Resolution“ veröffentlicht.

Die Gemeinde Barnstorf befindet sich in der Beratung über einen „Resolutionsantrag“, der mit der „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt im Wortlaut fast identisch ist und somit genauso fachlich und sachlich falsch ist.

Beiden Gemeinden haben wir bereits diesen Sachverhalt schriftlich mitgeteilt.

 

Diese „Resolutionsvarianten“ und die von uns durchgeführte detaillierte Betrachtung der fachlichen und sachlichen Mängel, können Sie gerne auf der website des W-I-S-Z-V (website siehe oben, unter Home „Neuigkeiten“) nachlesen.

 

Eine weitere sogenannte „Resolution“ einer Gemeinde oder Stadt in Bezug auf den Wolf, die fachlich, wie auch sachlich in vielen Punkten falsch ist, ist somit nicht erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan Olsson

(1. Vorsitzender)

Infos des W-I-S-Z-V

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