Am 14.02.2020 entscheidet der Bundesrat endgültig über das Schicksal der Wölfe in Deutschland!
Mit dem "Gesetz Lex Wolf" wird die erneute Ausrottung der Wölfe vorgenommen.
Das W-I-S-Z-V, wie auch Artenschutz-Wolf, haben bereits mehrfach seit Oktober 2018 den Mitgliedern des Umweltausschusses des Bundesrates, wie auch dem Bundesrat selbst, fachlich sehr detalliert mitgeteilt, das "Lex Wolf" gegen internationales, europäisches und Deutsches Recht verstösst.
Das EuGH-Urteil vom 10.10.2019 bestätigt noch einmal das der Wolf den höchsten Schutzstatus in Europa und dessen Mitgliedsstaaten inne hat.
Ein Abschuss von Wölfen ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich.
Vorher müssen unter anderem wissenschaftliche Untersuchungen und Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt worden sein.
In FFH-Gebieten (z.B. Teile des Territoriums der Ohrdrufer Wölfin) müssen sogar Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, weil dort der Wolf eine Prioritäre Art ist.
Diese Vorbedingungen sind in Deutschland nicht erfüllt bzw. wurden gar nicht bisher durchgeführt! Trotzdem soll das "Schein-Gesetz-Lex Wolf" Rechtsgrundlage sein.
"Lex Wolf" ist illegal. Es verstösst massiv gegen bestehende Rechtsgrundlagen.
Gemeinsam mit Artenschutz-Wolf, hat das W-I-S-Z-V ein weiteres Mal (vor dem 14.02.2020) die Mitglieder des Bundesrates eindringlich aufgefordert, das illegale "Gesetz Lex Wolf" nicht zuzulassen.
Nachfolgend findet der interessierte Leser das Originalanschreiben (Nr. 01) als pdf Datei an den Bundesratspräsidenten und den Bundesrat.
Dem eigentlichen Anschreiben sind noch vier weitere pdf Dateien angefügt, die ausgewählte bereits vom W-I-S-Z-V und Artenschutz-Wolf an den Bundesrat versendete Mails (oder posts) seit 2018, beinhalten.
Hier der Link zur website von Artenschutz-Wolf: