Die Besenderung von Wölfen in Cuxhaven! Kommentar und Pressemitteilung des W-I-S-Z-V vom 06.07.2018

 

                    Die Besenderung von Wölfen in Cuxhaven!

 

                                    Kommentar

 

                 (und Pressemitteilung des W-I-S-Z-V, siehe Bereich                                                 "Pressemitteilung" auf dieser website)

 

zur email inklusive Fragenkatalog des W-I-S-Z-V, vom 23.05.18, an Herrn Umweltminister Olaf Lies und der Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen vom 18.05.2018.                             

 

 

Am 10.04.18 war das W-I-S-Z-V, zusammen mit dem engagierten Wolfschützer Jens Feeken aus dem Landkreis Diepholz, bei einem persönlichen Gespräch beim Umweltminister von Niedersachsen Herrn Olaf Lies, in Hannover (siehe Neuigkeiten des W-I-S-Z-V vom 25.04.18).

 

An diesem Termin haben wir mit Herrn Lies bereits die Thematik der Besenderung von Wölfen in Cuxhaven und Niedersachsen diskutiert und eindringlich daraufhin gewiesen, das eine Besenderung und die darauf etwaige Vergrämung (oder gar Erschiessungen) von Wölfen gegen geltendes Recht verstösst. Es gibt zur Zeit keine rechtliche Grundlage, auf die etwaige Maßnahmen sich stützen könnten. Es sind längst noch nicht alle notwendigen Alternativen ausgeschöpft worden (z.B. Herdenschutzmaßnahmen im Bereich Cuxhaven).

 

Dies hatte bereits sogar das DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) in seiner Stellungnahme an das UM Niedersachsen zu Beginn des Jahres bestätigt und darauf hingewiesen, das zuerst in Cuxhaven die Herdenschutzmaßnahmen wesentlich verbessert werden müssen, bevor weitere sogenannte „Monitoringmaßnahmen“ durchgeführt werden können.

 

Dann kündigte Umweltminister Lies aus nicht nachvollziehbaren Gründen in einer Pressemitteilung (Nr. 62/2018) vom 18.05.2018 an, das das Cuxhavener Wolfrudel besendert werden soll und er die Besenderung bereits angeordnet hat. In dieser Pressemitteilung blieb unerwähnt, um welche potentiellen „notwendigen Managementmaßnahmen“ es sich handeln könnte. Dies würde unter Umständen die Vergrämung bzw. sogar die Tötung des ganzen („Rest“-) Rudels in Cuxhaven bedeuten.

 

(Anmerkung des Autors: Nach bisherigen offiziellen Angaben handelt es sich bei diesem „Rudel“ nur noch um 2-3 Wölfe, bereits ausgewachsene Tiere, ohne nachgewiesene Altwölfe (der männliche Leitwolf ist angeblich nicht mehr nachgewiesen worden, es wird von offizieller Seite davon ausgegangen, das auch er illegal erschossen worden ist. Die Leitwölfin wurde im Herbst 2016 illegal erschossen. Ein weiterer Jungwolf wurde illegal erschossen und einer im Straßenverkehr überfahren.)

 

Aufgrund dieser Pressemitteilung sah sich das W-I-S-Z-V veranlasst, das UM Niedersachsen aufzufordern, zu dieser Pressemitteilung Stellung zu nehmen. Dies wurde in Form einer email (vom 23.05.18, die vollständige email nach dem Kommentar und als pdf) die einen 10. Punkte Fragenkatalog beinhaltete, an Umweltminister Herrn Olaf Lies persönlich adressiert, versendet und um eine kurzfristige Antwort gebeten.

 

Das W-I-S-Z-V hat bereits, nicht nur in dieser email, wiederholt deutlich darauf hingewiesen, das es keine wolfsfreien Gebiete geben kann und wird (u.a. verhaltensbiologische Gründe).

 

Dies bedingt, das es auch keine Erschiessungen von Wölfen geben kann, die notwendig wären, um diese Gebiete (z.B. Deiche) „wolfsfrei“ zu halten. Es müssen zumutbare Alternativen genutzt werden und der potentielle „Erhaltungszustand“ darf sich nicht verschlechtern. Zur Zeit ist der Bestand an Wölfen in Niedersachsen und Deutschland sehr weit entfernt von einer sich selbst erhaltenden Population!

 

Bis heute erhielt das W-I-S-Z-V auf unseren fachlichen und sachlichen Fragenkatalog nur lapidare oder fachlich völlig unzureichende Antworten.

 

Das UM scheint aber dennoch in der Lage zu sein, Antworten auf Fragen zu geben (Anmerkung: Weil sie dazu verpflichtet sind!), dies zeigt die „Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung“ (Drucksache 18/1134 siehe Link* nach dem Kommentar) des Abgeordneten Christian Meyer (Grüne).

 

In dieser „Kleinen Anfrage“ (siehe oben) hat nun das UM Niedersachsen eindeutig unter anderem auf Fragen und Sachverhalte in Bezug auf das Thema Wolf geantwortet, die auch das W-I-S-Z-V schon seit langem gestellt und dargelegt hat.

 

Somit sind einige Sachverhalte zum Thema im Ergebnis jetzt schriftlich fixiert und endlich von zuständiger Stelle öffentlich bestätigt worden.

 

Das ist insofern erfreulich, das bestimmten Gruppierungen gegen den Wolf nun der Boden für unsinnige Diskussionen und Spekulationen um Abschussquoten, Erreichung des „Erhaltungszustandes“ und „Obergrenzen“ der Wölfe, entzogen wurde.

 

Offen ist jedoch immer noch, die bereits im Wolfskonzept Niedersachsen dargelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Einbindung der unterschiedlichen Interessengruppen für die so oft zitierte Akzeptanz des Wolfes.

 

Rechtliche Grundlagen, egal von welcher Seite aus, zu mißachten oder fachliche Kompetenz zu ignorieren, kann in der Realität dazu führen, das legale und demokratische Maßnahmen verschiedener Art gestartet werden, um ungerechtfertigte Aktionen zu verhindern und unsere Wölfe vor Schäden zu bewahren.

 

In diesem Sinne,

 

Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

 

 

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Nachfolgend die email, „Besenderung von Wölfen in Cuxhaven“, an Herrn Umweltminister Olaf Lies, des W-I-S-Z-V vom 23.05.18.

 

Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.            Vechta, 23.05.2018

Dipl.-Ing. (FH) Jan Olsson

Oldenburger Straße 104

49377 Vechta

 

Tel. 0162 – 6 41 41 33

Email: info@w-i-s-z-v.de

Website: www.w-i-s-z-v.de

 

 

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Herr Umweltminister Olaf Lies

Archivstraße 2

30169 Hannover

 

Besenderung von Wölfen in Cuxhaven – Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 18.05.18: „Umweltminister Lies: Cuxhavener Wolfsrudel wird besendert“

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Lies,

 

in der oben genannten Pressemitteilung Ihres Hauses wird explizit formuliert, das Sie eine Besenderung des Cuxhavener Rudels zu „Managementzwecken“ angeordnet haben.

 

Das ist insofern verwunderlich, weil wie wir bereits in unserem persönlichen Gespräch bei Ihnen am 10.04.18 in Hannover, erörtern konnten, das bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie solch eine Aktion rechtlich korrekt auch durchführen können. Diese sind aber zum jetzigen Zeitpunkt nach unseren Kenntnissen noch nicht gegeben!

 

Bereits in der Stellungnahme des DBBW, vom Anfang diesen Jahres, wird erläutert, das die Herdenschutzmaßnahmen im Bereich Cuxhaven unzureichend sind und dringend verbessert werden müssen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Dieses ist auch das Procedere, welches das „Niedersächsische Wolfskonzept“ vorsieht. (Punkt 6.2.3 / Seite 26/Seite 28 der pdf, „Wolfsverhalten in Bezug auf Nutztiere und daraus abgeleitete Maßnahmen“).

 

Die von Ihrem Hause in der Pressemitteilung vom 09.01.18 erwähnte Formulierung, in Bezug auf den erfolgreichen Einsatz von Herdenschutzzäunen, „In Cuxhaven läßt sich so das Problem nicht lösen“ und eine Vegrämung des „auffälligen“ Rudels ist durchzuführen ist nicht zielführend.

 

Ihrer Aussage in der Pressemitteilung widerspricht der Artkel in „Focus online“ vom 09.05.18. In diesem Artikel „Arbeitskreis Wolf: Firma stellt Zaunsystem vor / Gesellschaft zur Erhaltung alter Haustierrassen berichtet“ wird von sehr positiven Erfahrungen eines Schäfers mit einem flexiblen Zaun, der Zaunbaufirma Rappa, im Wolfsgebiet Cuxhaven berichtet.

Weiterhin wird in dem Artikel von Frau Nicole Benning von der Schäferei Wümmeniederung aus Scheeßel berichtet, die bereits seit Jahren erfolgreich mit Herdenschutzhunden und stromführenden Flexinetzzäunen ihre Schafherden schützt.

 

Diese Zaunvariante ist somit auch in „schwierigeren“ Bereichen erfolgreich einsetzbar!

 

Folgende Punkte und Fragen sind für uns nicht ausreichend plausibel von Ihrer Seite dargelegt und bedürfen dringend einer Klärung:

 

  1. Was wollen Sie mit einer Besenderung der Wölfe bewirken?
    Führt die Besenderung möglicherweise zu einem Abschuss der Wölfe? Dies ist auch insofern unsinnig, weil attraktive Wolfsreviere wieder von anderen Wölfen besetzt werden. Diese treffen dann auf wieder unzureichend geschützte Nutztiere. Damit lösen Sie nicht die Probleme vor Ort. Wolfsfreie Gebiete wird es nicht geben. Das ist bereits durch die Verhaltenbiologie der Wölfe bedingt (weite Wanderungen möglich, Verlassen der Jungtiere des Rudels im Alter von ein- bis zwei Jahren und das Suchen nach neuen Revieren, usw.)

  2. Wie ist der aktuelle Status der Herdenschutzmaßnahmen in Cuxhaven? Hat sich die Anzahl von durchgeführten Herdenschutzmaßnahmen geschützter Nutztiere, in der letzten Zeit, in Cuxhaven deutlich erhöht?

  3. Aufgrund des oben genannten, ist eine Besenderung zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht abgesichert und damit illegal.

  4. Liegt Ihnen bereits die tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Besenderung vor? Da es sich bei der Besenderung um einen „Tierversuch“ handelt ist diese dringend notwendig. Liegt diese nicht vor, ist die Besenderung illegal.

  5. Haben Sie das DBBW in Ihre Entscheidungen mit einbezogen oder haben Sie die Entscheidung zur Besenderung der Wölfe eigenständig getroffen? Eine Miteinbeziehung des DBBW ist bei solchen Entscheidungen dringend anzuraten!

  6. Verfügt das NLWKN bis dato bereits über das notwendige ausgebildete Personal und die technischen Ausrüstungen, um eine etwaige Besenderung durchzuführen?

  7. Wieviele Wölfe wollen Sie besendern?
    Nach bisher bekannten Veröffentlichungen sind nur noch bis zu drei Wölfe des Cuxhavener Rudels vorhanden? Ist Ihnen die Anzahl der in Cuxhaven vorhandenen Wölfe bekannt?

  8. Eine etwaige „Besenderung“ von Wölfen ohne universitäre Begleitung lässt die Vermutung zu, das sogenannte „Judaswölfe“ geschaffen werden sollen. Hinzu kommt das durch eine Besenderung nur der Standort der Wölfe zu erfassen ist. Risse werden dadurch nicht verhindert.

  9. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht offiziell bekannt (laut Wildtiermanagementliste), das der Wolf für die aktuellen Risse in Cuxhaven verantwortlich ist.

  10. Sind bereits möglicherweise Welpen in Cuxhaven geboren worden. Damit verstösst eine mögliche Besenderung zusätzlich noch gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz.

 

Wir möchten Sie deshalb eindringlich bitten uns in den nächsten Tagen mitzuteilen, ob Sie die Besenderung bzw. eine mögliche Vergrämung oder sogar eine "Entnahme" (Erschiessung einzelner Wölfe oder des gesamten Rudels) tatsächlich durchführen!

Erhalten wir von Ihnen in den nächsten Tagen keine plausible Darstellung der Sachverhalte oder keine Antwort, gehen wir davon aus, das Sie die Besenderung durchführen, ohne dafür rechtliche Grundlagen vorweisen zu können.

Sollten Sie die oben genannten „Maßnahmen“ durchführen, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu besitzen, sind wir gezwungen, rechtliche Schritte und weitere Aktionen gegen die Besenderung, etc, zu beginnen.

 

Wir erwarten Ihre baldige Antwort und verbleiben

 

mit freundlichen Grüssen

 

Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

 

 

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