Der Abschuss des Wolfes aus Rodewald ist ausgesetzt!

Das meldet der NDR heute Nachmittag (08.02.2019) auf seiner online Seite.

 

Der Grund ist die vom „Freundeskreis freilebender Wölfe“ gestellte einstweilige Verfügung gegen den Abschuss des Wolfes „GW717m“.

 

Nun muss das Verwaltungsgericht Oldenburg prüfen, ob die von Umweltminister Lies vorgebrachten Gründe zur Ausnahmegenehmigung rechtswidrig sind oder nicht.

 

Es ist von unserer Seite zu begrüßen, das der Freundeskreis freilebender Wölfe sich endlich mit dieser einstweiligen Verfügung aktiv für den Schutz dieses Wolfes und gegen den illegalen Abschuss, einsetzt.

 

Dies war damals bei der Erschiessung von MT6 („Kurti“) leider nicht so. Dort wurde zusammen mit WWF, IFAW, der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und Nabu, noch in der Nacht und am darauffolgenden Tag, nach dem Abschuss von MT6, eine gemeinsame Erklärung bzw. Stellungnahme veröffentlicht.

 

In diesen Erklärungen bedauerte man den Abschuss von MT6, habe ihn aber dennoch zugestimmt.

 

Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg gilt für den Wolf (und weiterer Wölfe, die unter Umständen als „Kollateralschäden“ bei dem Abschuss getötet werden könnten) eine Gnadenfrist.

 

Wir werden unsere Aktionen und Maßnahmen weiterhin mit großen Engagement durchführen, um die illegalen Abschüsse der beiden Wölfe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu verhindern.

 

Es gilt aktuell, das Leben dieser beiden Wölfe zu retten!

 

Das ist das, was wirklich zählt!

 

 

Infos des W-I-S-Z-V

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