Der Wolf hat einen sehr hohen Schutzstatus.
Er ist streng geschützt!
Folgende internationale und nationale Gesetze sollen die gefährdete Tierart Wolf in Deutschland schützen.
Dies sind im Einzelnen:
International:
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)
Die Berner Konvention (Anhang II)
Europa:
EG Verordnung 338/97 (Anhang A)
Die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG
(Anhang II, Prioritäre Art, Anhang IV, Artikel 12 und 16)
Bundesrecht (Deutschland)
Das Bundesnaturschutzgesetz
(Streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i.V. mit § 44)
Das Tierschutzgesetz
Land Niedersachsen (Deutschland)
Richtlinie Wolf
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Auszug aus:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz/ Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter
Zitat Beginn:
"....Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen
Die Tierart Wolf (Canis lupus) ist in ihr ehemaliges Verbreitungsgebiet in Niedersachsen zurückgekehrt. Durch die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist das Land dazu verpflichtet, dem Wolf Schutz zu gewähren und sein Überleben dauerhaft zu sichern..."
Zitat Ende.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes bezieht sich auf folgenden Inhalt
(aus Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz):
Zitat Beginn: