Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Abschussgenehmigungen der Wölfe in „Garlstedt“ und „Schiffdorf“ für rechtswidrig erklärt!

Verwaltungsgericht Oldenburg 22.03.2022.

 

Nach den Eilanträgen zweier Naturschutzverbände hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am 22.03.2022, die Abschussgenehmigungen des NLWKN, der zugeordneten Behörde des Umweltministeriums Niedersachsen, in seinem Beschluss als rechtswidrig erklärt.

 

D.h. Die von Minister Olaf Lies initiierten Abschussgenehmigungen vom 14.01.2022 sind vom Gericht in Oldenburg als illegal eingestuft worden.

 

Das ist doch schon mal ein guter Anfang!

 

Seit Jahren prangert das W-I-S-Z-V die illegalen Zustände in Bezug auf Abschussgenehmigungen und Abschüsse von Wölfen in Niedersachsen und Deutschland an.

 

Wir haben eine offizielle Beschwerde bereits 2020 an die Europäische Union geschickt und etliche Email- und Briefaktionen bis dato durchgeführt.

 

Unsere Aktionen haben u.a. dazu geführt das die Europäische Union ein Pilotverfahren (illegal zustande gekommenes „neues“ Bundesnaturschutzgesetz“) gegen die Bundesrepublik Deutschland (also auch gegen Niedersachsen) gestartet hat. Auch die Wolfsverordnungen, sowie die 6 illegalen Abschüsse in Niedersachsen, etc. werden zur Zeit von der EU geprüft (das W-I-S-Z-V berichtete mehrfach!).

 

Entscheidend waren für das Gericht die fehlende Individualisierung der Wölfe und die falsche Annahme, das die Wölfe das Springen über etwaige Schutzzäune erlernen würden.

 

Nun erkennt auch das Verwaltungsgericht Oldenburg zwei von Minister Olaf Lies illegal erstellte Abschussgenehmigungen als rechtswidrig....

 

Sehr gut! Weiter so!

 

Viele Grüße

 

Jan Olsson

 

 

Link außerhalb dieser Website zu der Erklärung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg:

 

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html

 

Infos des W-I-S-Z-V

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