Die Ausrottung der Wölfe beginnt ab heute, 22.05.2019!

Heute, am 22.05.2019, hat das Bundeskabinett (Bundesregierung), den äußerst fragwürdigen und nicht notwendigen „Gesetzentwurf Lex-Wolf“ der Initiative von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) beschlossen, siehe auch „Neuigkeit des W-I-S-Z-V vom 03.03.2019 „Wer hat den Artenschutz verraten, die Sozialdemokraten“.

 

In diesem Gesetzentwurf geht es um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

 

Eine Änderung verfolgt nur das eine Ziel: Wölfe schneller erschiessen zu können.

 

Letztendlich geht es in diesem „Gesetzentwurf“, der eigentlich nur aus wenigen Inhalten besteht, u.a. um die Änderung einer Wortwahl, von „erheblichen“ Schaden auf „ernsthaften Schaden“ (für einen Weidetierhalter).

 

Diese „Änderung“ hat aber schwerwiegende und katastrophale Folgen für den gesamten Wolfsbestand in Deutschland!

 

„Nebenbei“ bemerkt, der Wolf verfügt über den höchsten Schutzstatus den es gibt.

 

Das bisherige Gesetzespaket (u.a. Bundesnaturschutzgesetz) reichte vollkommen aus, um mit sogenannten „Problemwölfen“ umzugehen.

 

Doch das jetzt beschlossene Gesetz, höhlt den hohen Schutzstatus des Wolfes weitestgehend aus.

 

Und das initiert von der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die „eigentlich“ für den Schutz des Wolfes zuständig ist.

 

 

Was kommt jetzt auf die Wölfe zu!?

 

Der vielfache Tod!

 

Zum einen reicht es jetzt aus, das für einen Weidetierhalter nur noch ein „geringerer“ „Schaden“ vorliegen muss, um Wölfe zu töten.

 

Wenn ein Riss nicht mehr einem bestimmten Wolf zugeordnet werden „kann“, was bisher für eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war, wird solange auf Mitglieder eines Rudels geschossen, bis es zu keinem Riss (Schäden) in dem Gebiet mehr kommt.

 

Wohlgemerkt es handelt sich bei einem Rudel um eine Familie!

 

Ein Rudel besteht aus den beiden Elterntieren (Leitwölfe), die Jungwölfe von diesem Jahr und dem vorherigen Jahr!

 

Es wird also in einen Familienverband wahllos geschossen. Seit dem Untergang des Cuxhavener Rudels ist spätestens bekannt, das ein Zerschiessen eines Wolfsrudels zu noch mehr Rissen führt.

 

Weiterhin reicht es ab heute aus, wenn ein „Herdenschutzzaun“ mindestens einmal überwunden wurde.

 

In der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums wird nur von Herdenschutzzäunen geschrieben. Dies ist eine sehr allgemeine Formulierung. Es wird nicht einmal von „wolfsabweisenden“ oder sogar „wolfssicheren“ Herdenschutzzäunen „gesprochen“.

 

Die Qualität des Herdenschutzzaunes ist damit unerheblich?

 

Damit würde die „Schwelle“ für einen Abschuss der Wölfe weiter auf ein sehr niedriges Niveau herabgesetzt und die Verantwortung der Weidetierhalter für einen wirksamen Herdenschutz erheblich minimiert, wenn nicht sogar vollständig ausgesetzt.

 

Siehe Link zu der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 22.05.2019:

(Link bitte kopireren und in die Adressleiste des jeweiligen Browsers eingeben)

 

https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-neuregelung-zum-wolf-ist-vernuenftiger-interessenausgleich-zwischen-artenschutz-und-weidetie/

 

Nach den Erfahrungen und Analysen des W-I-S-Z-V der sogenannten durch Wölfe „überwundenen“ Zäune ist es bisher unbestätigt, das Wölfe wolfssichere Zäune übersprungen haben.

 

Bis dato gibt es erhebliche Zweifel an vielen Darstellungen, wie es angeblich zu solchen Vorfällen gekommen sein soll.

 

Grundsätzlich überspringen Wölfe keine wirklich voll funktionsfähigen empfohlenen oder wolfssicheren Zäune.

 

Forschungen haben bereits bestätigt, das Wölfe stromführende Zäune, die in 20cm Höhe über dem Boden eine stromführende Litze führen, diese Zäune nicht untergraben bzw. „überwinden“.

 

Zu allem Überfluss sollen die Abschüsse auch noch von Jägern durchgeführt werden.

 

Bein den kleinparzelligen und damit in hoher Anzahl vorkommenden Jagdrevieren in Deutschland wird es zu Fehl- und Mehrfachabschüssen kommen.

 

Damit ist ein Massensterben von Wölfen vorprogrammiert.

 

 

Fazit:

 

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird illegales Handeln von Seiten der Umweltminister Lies und Albrecht in Bezug auf die beiden Wolfsabschussgenehmigungen bereits durchgeführt.

 

In beiden Bundesländern in den Bereichen der totgeweihten Wölfe gibt es keinen oder nur unzureichenden Herdenschutz.

 

Dennoch wird seit Monaten eine unglaubliche Hatz auf die beiden Wölfe veranstaltet.

Im Falle des Vorfalles in Steinfeld hatte Umweltminister Lies bereits angekündigt, wenn es keinen DNA Nachweis eines Wolfes gibt, solange auf Wölfe zu schiessen bis der „Richtige“ Wolf erschossen wird.

 

Das ist heute noch perfider ausgerichtet per Gesetz beschlossen worden.

 

Ab heute besteht die Möglichkeit unschuldige Wölfe und damit ganze Rudel zu eliminieren bzw. auszurotten.

 

Der Wolfsbestand in Deutschland 2018/2019!

 

Es gibt in Deutschland ca. 60 Rudel und 3 Wolfspaare (lt DBBW, Monitoringjahr 2018/2019).

 

D.h. Es existieren insgesamt offiziell 120 Altwölfe in Rudeln und nachgewiesenen 213 Jungwölfen. Weiterhin als Paare 6 Altwölfe.

 

Geht man davon aus, das von dieser Anzahl an Jungwölfen aufgrund der bei Wölfen bestätigten 50%igen Sterblichkeitsrate in den ersten zwei Jahren, somit ca. 106 Jungwölfe in diesem Jahr bereits gestorben sein könnten, blieben nur noch ca. 107 Jungwölfe übrig.

 

Hinzu kommen noch die Verkehrsopfer, vorwiegend Jungwölfe und die durch illegalen Abschuss getöteten Tiere.

 

Somit gäbe es in Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit zum Ende des Datenerfassungsjahr weniger als 233 Wölfe (ohne Einbeziehung der Verkehrs- und illegalen Erschiessungsopfer)!

 

Im „Monitoringjahr“ 2017/2018 waren es noch 75 Rudel. Dieses Jahr 60 nachgewiesene Rudel.

 

Das heisst der Bestand an Wölfen ist sogar dramatisch gesunken. 15 Rudel weniger als im letzten Jahr!

 

Und dann kommt auch noch dieses Gesetz!

 

Dieses unverantwortliche Handeln der Umweltminister und des Bundeskabinetts ist eine haarsträubende Peinlichkeit sondergleichen.

 

Das alles vermutlich nur, weil es in wenigen Tagen die Europawahl und im Herbst drei Wahlen in den östlichen Bundesländern gibt.

 

Illegales Töten und das wiederholte Ausrotten der Wölfe in Deutschland, um Wahlen zu gewinnen?

 

Wenn dieser „Schuss“ mal nicht ganz gewaltig nach hinten los gehen wird!

 

Letztendlich wird es sich zeigen, ob dieses „Wahlkampfgetöse“ des Bundeskabinetts, der Umweltminister und der Bundesumweltministerin mit den EU-Gesetzen und strengen Schutzvorgaben des Wolfes überhaupt vereinbar sind.

 

Gruß

 

Jan Olsson

 

Die Ausrottung der Wölfe beginnt ab heute, 22.05.2019! WISZV Neuigkeit 22.05.2019
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