SPENDEN-AKTION – RETTET DIE WÖLFE! - Falschaussagen als Begründung für Wolfabschüsse! - Emails an Staatsanwälte in Niedersachsen!

Vier Wölfe wurden in Niedersachsen auf "Befehl" von Minister Olaf Lies erschossen.

Nach dem illegalen "Gesetz Lex Wolf" wird die fadenscheinige Begründung auf weitere Wölfe eines möglichen Rudels in einem Gebiet zu schiessen,  damit begründet, das man einzelne Wölfe im "Gelände" nicht identifizieren kann und deshalb immer weitere Wölfe schiessen will, bis die Risse aufhören,.

 

Nun stellt sich aber derjenige, der sich wirklich mit Wölfen auskennt, die Frage, verfügen die, die so vehement illegale Abschüsse durchsetzen und durchführen überhaupt über das notwendige Wissen und Können einzelne Wölfe bestimmen zu können?

 

Und wenn ja, wenden Sie das mögliche Wissen nicht an?

 

Jedenfalls ist es möglich einzelne Individuen auch im "Gelände" zu bestimmen.

 

Man muß es nur können.

 

Unter anderem hat das W-I-S-Z-V verschiedene Staatsanwaltschaften in Niedersachsen über den Umstand infomiert, das es möglich ist, einzelne Individuen zu erkennen.

 

Bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Staatsanwalschaften darauf reagieren.

 

Nachfolgend der Text der Emails an die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen.

Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.  Vechta, 08.06.2021

Dipl.-Ing. Jan Olsson

Falkenweg 43

49377 Vechta

Tel. 0162 – 6 41 41 33

email: info@w-i-s-z-v.de

https://www.w-i-s-z-v.de/

 

 

Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft

 

 

Wildbiologische Betrachtung von Wölfen zur Bestimmung einzelner Individuen im Gelände, im Rahmen einer Bestandsanalyse ist möglich! - Siehe Merkmalliste im Text!

 

 

Sehr geehrte Frau....., sehr geehrter Herr...,

 

Sie haben in der letzten Zeit Strafanzeigen (gegen detailliert benannte Personen) gegen den Abschuss mehrerer Wölfe (Löningen, Rodewald, Uelzen, Burgdorf) auf Befehl des Umweltministeriums Niedersachsen erhalten und diese Abschussgenehmigungen nach unserer Kenntnis nicht als rechtswidrig erachtet.

 

Sie begründen das u.a. auch auf den Aspekt, das eine Identifizierung eines bestimmten Wolfes im Gelände nicht möglich sei und deshalb ein anderer Wolf aus dem vermuteten örtlich ansässigen Rudel im räumlich „zeitnahen“ Zusammenhang geschossen werden „dürfte“.

 

In den oben genannten vier Fällen waren die (zum Teil bereits abgelaufenen) Abschussgenehmigungen jeweils auf andere Individuen ausgestellt, als letztendlich geschossen wurden. Somit waren die Abschüsse durchweg falsch.

 

Das hat auch das Umweltministerium Niedersachsen zugegeben.

 

Zu meiner Person und berufliche Qualifizierung:

 

Mein Studium der Landespflege habe ich vor Jahren erfolgreich mit der Spezialisierung auf die Wildbiologie beendet.

 

Seit Ende 2014 liegt mein beruflicher wie auch wissenschaftlicher Schwerpunkt in der Wildbiologie auf der Untersuchung der Ökologie und Biologie des Wolfes in Deutschland.

 

Seit sechs Jahren forschen mein Kollege aus dem Kreis Diepholz und meine Person intensiv über das Verhalten des Wolfes.

 

Das beinhaltet das Auswerten von Wildkameraschwerpunkten in der Wildnis bzw. Kulturlandschaft (in Wäldern ehemaligen Mooren und Sekundärstandorten), sowie Losungsanalysen, Spuren- und Sichtungsbewertungen und das räumlich und lokale Verhalten, inklusive Wanderwegen und Verhalten gegenüber dem Menschen.

 

Was besonders für Sie von Relevanz ist, in dem Zusammenhang mit Ihrer Bewertung der Indiviualisierung einzelner Wölfe im Gelände, ist unsere Forschung im Bereich der Individuenerkennung.

 

In den letzten 6 Jahren haben wir gemeinsam mehr als 5000 km in den Wolfsrevieren zu Fuß zurückgelegt.

 

Über 500 gemeinsame Exkursionen in Wolfsgebiete in Deutschland waren bis jetzt das Ergebnis intensiver Forschungsarbeit.

 

Hinzu kommen noch mehrere hundert Einzelexkursionen in weitere Gebiete.

 

Maßstab dieser Untersuchungsmethode ist das rücksichtsvolle und dennoch nach wissenschaftlichen Ansätzen orientierte durchgeführte Handeln gegenüber den Wildtieren, um Kenntnisse über sie zu erlangen.

 

Aus dieser Untersuchungsmethode ergibt sich, wenn man diese durchgeführt hat, ein weitgehend konkretes Bild über die Wölfe eines bestimmten Gebietes.

 

Die Aussage der umweltbehördlichen Seite, man könne einzelne dem Abschuss ausgesetzte Wölfe im Gelände nicht identifizieren, muss ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in aller Deutlichkeit widersprechen!

 

Entweder haben die behördlichen Vertreter, die für den Abschuss zuständig sind keine Ahnung wie man einen Wolf identifiziert, dann dürfen sie gar nicht schießen, weil sie das „ausgewählte“ Tier niemals erkennen können.

 

Geht man im Gegensatz davon aus, das sie es können, aber nicht anwenden, begehen sie eine Tat mit Vorsatz, die von Ihrem Hause sicherlich zu überprüfen wäre.

 

Individuenerkennung - Merkmale!

 

Eine Identifizierung eines Wolfes im Gelände ist ohne weiteres zuverlässig möglich!

 

Man muss es nur können oder „wollen“!

 

  1. Die einfachste Unterscheidung der Wölfe im Gelände ist die zwischen einem Rüden und einer Fähe! Der Rüde ist in der Regel vom Körperbau wesentlich stärker und größer als die Fähe.

  2. Weiterhin ist ein deutlicher Unterschied in den „Gesichtszügen“ der Wölfe zu erkennen. Hinzu kommen etwaige Zeichnungen bzw. Linien und Verfärbungen. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob es sich um das Sommer- oder Winterfell handelt.

  3. Weiterhin bieten die „Ruten“ je nach Individuum spezifische Zeichnungen und Darstellungen, ähnlich den Fluken der Wale. An dieser Merkmalpalette kann man dann Individuen klar identifizieren und ansprechen.

  4. Das Alter der Wölfe ist auch feststellbar. 1-2 jährige Wölfe verfügen bis zur vollständigen Verfärbung ihres Felles u.a. über rote Fellbereiche hinter den Ohren am Halsansatz.

  5. Anhand bestimmter Spurenmerkmale sind einige der Wölfe auch deutlich zu identifizieren.

  6. Verhalten des Wolfes. Geringe bis keine Sichtbarkeit = Altwolf.

  7. Neugierig und häufiger sichtbar = Wanderwolf bzw. Jungwolf oder Welpe.

  8. Fellfarbe. Je nach Individuum varrieren die Farbpaletten. Einzelne Exemplare sind z.B. entsprechend hell, dunkel oder silbrig-grau gefärbt.

  9. Geschlechtsspezifische Merkmale (u.a. auch Gesäuge etc.) sind aufgrund der oben genannten 8 Merkmale als sekundär einzustufen.


 

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, sehr geehrter Herr Staatsanwalt. Aufgrund meiner Ausführungen ist für Sie deutlich erkennbar, das man, vorausgesetzt es ist gewollt, mit der notwendigen Erfahrung einen Wolf auch im Gelände identifizieren kann.


Damit ist das fadenscheinige Argument, man könne möglicherweise abgelaufene, für andere Wölfe geltende Abschussgenehmigungen einfach auf andere Wölfe projezieren, sachlich und fachlich falsch und damit auch gesetzeswidrig.

 

Ich möchte Sie eindringlich bitten, etwaige nichtige Argumentationen von Seite derjenigen, die Abschüsse durchführen wollen als nicht haltbar und zudem gesetzwidrig zu werten und somit Strafanzeigen zuzulassen, die zweifelhafte Abschussgenehmigungen betreffen.

 

Vielen Dank, das Sie sich die Zeit genommen haben.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Stellungnahmen etc. wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

 

(Jan Olsson)

Infos des W-I-S-Z-V

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