Stellungnahme des W-I-S-Z-V zu dem illegalen Abschuss einer Wölfin und weiterer Wölfe im Löninger Gebiet vom/ab 11.02.2021

Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V. Vechta, 11.02.2021

Dipl.-Ing. Jan Olsson

Falkenweg 43

49377 Vechta /

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Stellungnahme des W-I-S-Z-V

zu dem illegalen Abschuss einer Wölfin und weiterer Wölfe im Löninger Gebiet vom/ab 11.02.2021!


 

Der Abschuß der Wölfin auf Befehl des Umweltministeriums Niedersachsen, in Personam Minister Olaf Lies, ist illegal und verstösst massiv gegen Europäisches Recht, das in das Deutsche Recht umzusetzen ist.

 

Das Europäische Recht sieht, wenn überhaupt, nur sehr enge Ausnahmemöglichkeiten für einen Abschuss eines streng geschützten Wolfes vor (siehe auch EU-GH Gerichtsurteil vom 10.10.2019).

 

Zwingend erfoderlich ist durch die EU-Gesetzgebung die Individualisierung des Wolfes, der mögliche Schäden verursacht hat. Diese Individualisierung ist maßgeblich für etwaige Abschüsse.

 

Weiterhin sind im Vorfeld wissenschaftliche Untersuchungen vorgeschrieben, um die Situation der Wölfe darzustellen.

 

Keine dieser beiden vorgeschriebenen Punkte wurde von Olaf Lies vorgenommen.

Weiterhin wird behauptet, es wären ausreichende Herdenschutzmahmen inklusive Herdenschutzhunden „überwunden“ worden.

 

Es kann nichts „überwunden“ worden sein, wenn gar nichts da ist.

 

Dem W-I-S-Z-V liegt umfangreiches offizielles Material vor, aus dem deutlich hervorgeht, das im Jahr 2019 kein Mindestschutz in den oben genannten Gebieten vorhanden war.

 

Von Herdenschutzhunden gab es recht keinen Nachweis!


 

Fassen wir also zusammen:

 

Keine gültigen legalen Abschussgenehmigungen für irgendeinen Wolf des Herzlaker Rudels.

Keine Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2019 vorhanden.

 

Grundlage für die illegalen Abschussgenehmigungen ist das illegal modifizierte „neue“ Bundesnaturschutzgesetz.

 

Massiver Verstoß gegen Europäische Gesetze. Es läuft zur Zeit ein Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland!

 

Der Abschuss der Wölfin ist illegal, Jeder weiterer Abschuss eines Wolfes des Herzlaker ist illegal und damit strafrechtlich zu verfolgen.

 

i.A. Jan Olsson

Stellungnahme des W-I-S-Z-V zu dem illegalen Abschuß der Wölfin des Herzlaker Rudels vom 11.02.2021
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