Email an den Bürgermeister der Gemeinde Barnstorf Resolutionsantrag zum Thema Wolf der Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf Januar 2018 

Antrag der „Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf“ Kreis Diepholz, für eine „Resolution“ an die Gemeinde Barnstorf zum Thema "Wolf", über den in der Ratssitzung am Mittwoch den 31.01.18, um 19.00 Uhr, in Barnstorf, zum ersten Mal verhandelt wird.

 

Resolutionen oder Erklärungen, die mehr oder eher weniger sinnvoll waren gegen den Wolf, gab es bereits so einige in verschiedenen Orten in Niedersachsen.

 

Nun hat sich auch die „Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf“ dazu entschlossen, einen Antrag für eine „Resolution“ an den Rat der Samtgemeinde Barnstorf zu stellen. Sie entspricht weitestgehend im Wortlaut der „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt.

 

Wir haben bereits im Dezember 2017 die „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt aufgrund der fachlichen und sachlichen Mängel beanstandet.

 

Das W-I-S-Z-V hat dem Bürgermeister von Barnstorf diese email zur Information und Entscheidungsfindung gesendet, um dem Bürgermeister und dem gesamten Gemeinderat zu signalisieren, das diese vorgeschlagene „Resolution“ fachlich und sachlich nicht richtig ist.

 

Dieser "Resolutionsantrag" beinhaltet auch wieder die Forderung, das gesamte Rudel der Goldenstedter Wölfin zu erschießen.

 

Aber nicht nur das. Sie suggerieren das alle Wölfe im Landkreis Vechta und Diepholz als „auffällig“ gelten und das sofort eine Tötung dieser Tiere durchzuführen ist. („Die auffälligen Wölfe...müssen sofort entnommen werden“)!

 

Es gibt in den Landkreisen Vechta und Diepholz keine Wölfe die Anlass dazu geben, solche Forderungen zu stellen! Somit wäre eine Tötung der Wölfe, ein Verstoß gegen geltendes Recht und die Schutzbestimmungen der Wölfe.

 

Wir haben uns entschlossen, auch diese email des W-I-S-Z-V zu veröffentlichen, damit jeder die Möglichkeit hat, die Inhalte der beantragten "Resolution" überprüfen zu können.

Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.                Vechta, 27.01.18

Dipl.-Ing. (FH) Jan Olsson

Oldenburger Straße 104

49377 Vechta

 

Tel. 0162 – 6 41 41 33

 

Email: info@w-i-s-z-v.de

 

Website: www.w-i-s-z-v.de

 

 

Samtgemeinde Barnstorf

Herr Jürgen Lübbers

Am Markt 4

49406 Barnstorf

 

 

Antrag der „Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf“ für eine „Resolution“ der Gemeinde Barnstorf zum Thema „Wolf“

 

 

Sehr geehrter Herr Lübbers,

Sehr geehrte Samtgemeinderatsmitglieder,

 

Sie haben einen Antrag der „Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf“ für eine „Resolution“ zum Thema „Wolf“ erhalten, mit dem Anliegen, auch für Ihre Samtgemeinde eine „Resolution“ zum Thema „Wolf“ zu erstellen.

 

Der im Antrag aufgeführte „Resolutionsvorschlag“ entspricht bis auf minimale Veränderungen der bereits veröffentlichten und verabschiedeten „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt zum Thema „Wolf“.

 

Wir senden Ihnen diese email, um auch Sie darauf hinzuweisen, das dieser Vorschlag bzw. Antrag, somit genauso fachlich und sachlich falsch ist, wie die „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt.

 

Sie sollten deshalb bereits im Vorfeld sehr gut prüfen, ob Sie diesem Antrag zustimmen!

 

Nachfolgend unsere email an den Bürgermeister von Goldenstedt, zu Ihrer Information und Entscheidungsfindung.

 

Unter anderem finden Sie und Ihre Samtgemeinderatsmitglieder in unserer email erklärt, was „Entnehmen“ in der Regel bedeuted.

 

Die Bedeutung des Begriffs „Entnehmen“ war offensichtlich einigen Ratsmitgliedern der Gemeinde Goldenstedt nicht bekannt und führte nach deren eigenen Aussagen zu der Fehlentscheidung, der „Resolution“ der Gemeinde Goldenstedt zuzustimmen.

 

Originalinhalt der email des W-I-S-Z-V an den Bürgermeister von Goldenstedt, Herrn Willibald Meyer, die nun auch an Sie und Ihre Samtgemeinderatsmitglieder gerichtet ist:

 

Wir sind einigermaßen überrascht, das Sie sich zu dem Wolfsthema in unserer Region, in Form einer „Resolution“ äußern.

 

Weniger überrascht sind wir allerdings von der Art und Weise, wie Sie dabei vorgegangen sind.

 

Sie erwarten ein klares „Nein“ zur bisherigen Wolfspolitik im Regierungsprogramm der neuen Landesregierung in Niedersachsen. Auch Ihnen müsste bekannt sein, das die Bundesrepublik Deutschland, in diesem Fall insbesondere das Land Niedersachsen und seine politischen Vertreter, gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Wolf zu schützen. Auch Sie müssen in Ihrer Position als Bürgermeister und politischer Vertreter einer Gemeinschaft von Bürgern dafür sorgen, das Gesetze eingehalten werden!

 

Solche Erklärungen, wie die im Stil Ihrer „Resolution“ verfassten, können auch für bestimmte Kreise möglicherweise als Aufruf zum Rechtsbruch interpretiert werden. Das kann nicht Ihr Anliegen sein, oder?

 

Zu Ihrer Information.

 

Aus Niedersächsisches Wolfskonzept, Punkt 3 Rechtliche Situation und Schutzstatus, Seite 12 Text bzw. Seite 14 pdf.

 

Zitat:

 

...Der Wolf ist laut Anhang II der FFH-Richtlinie eine Tierart von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustandes zu gewährleisten bzw. diesen herbeizuführen....“

 

Zitat Ende.

 

Sie monieren in Ihrer „Resolution“ einen „bisher zögerlichen Umgang“ der Behörden mit der „Wolfsproblematik“. Welche konstruktiven Maßnahmen, vor allen Dingen in Bezug auf die im Kreis Vechta so gut wie nicht vorhandenen Herdenschutzmaßnahmen, haben Sie denn in den vergangenen drei Jahren bisher eingeleitet? Von Ihrer Seite aus, sind uns keine bekannt!

 

Das ist insofern sehr kurios, wenn Sie in der „Resolution“ suggerieren, die Landwirte und Schäfer würden „alleine gelassen“.

 

Von einem „Akzeptanzverlust“ kann es zur Zeit auch keine Rede sein. Aufgrund bereits positiv für den Wolf durchgeführter Umfragen und der Beteiligung von mehreren hunderttausend Bürgen an Petitionen für den Wolf, ist eine „Akzeptanz“ für den Wolf in Niedersachsen und Deutschland deutlich sichtbar.

 

Die Forderung den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen bringt gar keine Lösung für das von Ihnen aus Ihrer Sicht nicht korrekt wiedergegebene Populationsverhalten des Wolfes. Aufgrund des hohen Schutzstatusses des Wolfes wäre ohnehin eine ganzjährige Schonzeit vorgesehen. Also ist eine Jagdausübung auf den Wolf von vorneherein ausgeschlossen.

 

Zudem zeigt das Beispiel aus Sachsen, das die vorgefundene nicht sonderliche motivierte Beteiligung der Jägerschaft an dem „Wolfsmonitoring“, nur bedingt minimale Veränderungen aus der von Ihnen erwähnten Forderung herbeiruft.

 

Ihre Bezeichnung das die Tierrisse durch den Wolf „unzählig bzw. grausam“ sind, ist falsch und nicht förderlich. Zudem „grausam“ eine Bezeichnung ist, die Handlungsweisen des Menschen beschreiben und nicht die eines Wildtieres.

 

Oder wie deuten Sie die Schlachtung und Tötung von über 75.000 Schafen und Lämmern (Statitisches Bundesamt 2013) jedes Jahr in Niedersachsen? Die Lämmer werden meist kurz vor Ostern der Obhut ihrer Mutter entrissen und im ganz jungen Alter geschlachtet.

 

Die „vorgesehenen“ Herdenschutzmaßnahmen sind im Landkreis Vechta und Diepholz mehr als unzureichend. Viele Nutztierhalter zeigen auch nach drei Jahren Anwesenheit der Wölfe, so gut wie keine Motivation, ihre Nutztiere schützen zu wollen. Nutzen aber die regionalen Medien ungeniert dazu, nach dem ungerechtfertigten Abschuss der Wölfe zu rufen.

 

Dabei ist eine Förderung der Präventionsmaßnahmen nach einem einfachen Antrag möglich (z.B. durch einen Download auf der Seite des Umweltministeriums). Nur man muss den Antrag auch stellen (wollen).

Dies ist besonders unverständlich, weil die Unterstützung des Landes Niedersachsen, zum Beispiel für Präventionsmaßnahmen, auf 30.000 Euro pro Jahr erhöht worden ist. Dies gilt für Nutztierhalter die betroffen sind bzw. den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.

 

Geradezu hanebüchen ist Ihre Aussage, das die „zunehmende Angst der Bevölkerung von tier- und menschengefährdenden Wolfsübergriffen, ernst zu nehmen sei“.

 

Wo und wann haben Sie Herr Meyer, denn menschengefährdende Wolfsübergriffe beoabachtet? Es gibt keine..!

 

Der Wolf ist seit gut 20 Jahren wieder in Deutschland. Er ist z.B. in Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, usw anzutreffen. In keinem dieser Länder hat es einen Übergriff von Wölfen auf Menschen gegeben! Dies betrifft auch Kinder aus Waldkindergärten!

 

Unsere, wie auch die anderen Wölfe in Niedersachsen sind menschenscheu und zeigen kein Verhalten, das Anlass zu solch einer Äußerung hätte geben können.

 

Sie wären gut beraten, sich dort zu informieren, wo man sich mit der Biologie und dem Verhalten wild lebender Wölfe auskennt. In Ihrem Umfeld, ist dies definitiv nicht der Fall!

 

Sie schüren mit solchen Bemerkungen nur die Unsicherheit in der Bevölkerung, ohne dafür Beweise vorweisen zu können. Das ist Populismus in Reinkultur und einer Person in Ihrer Position überhaupt nicht angemessen.

 

Problemwölfe“... Der Wolf steht unter strengem internationalen und nationalen Schutz. Eine Erschießung eines Wolfes ist bereits aktuell nur in bestimmten ausdrücklich speziellen definierten Ausnahmefällen möglich. „Entnahme“...dieses Wort ist eine Umschreibung um den „Tatbestand“ zu verharmlosen. Nennen Sie es doch bei dem richtigen Namen! Mit „Entnahme“ ist in der Regel eine Erschießung oder Tötung eines Wolfes oder eines ganzen Rudels gemeint!.

 

....zumal wenn einzelne Tiere oder Rudel ihre Scheu vor dem Menschen verlieren.“

 

Sie wiederholen diese nicht wahrheitsgemäße Aussage ein weiteres Mal. Um es noch einmal deutlich zu machen. Es gibt in Vechta, Diepholz, Niedersachsen und Deutschland keine Wölfe, die ihre Scheu vor dem Menschen „verloren“ haben!

 

Es gibt gar keinen Grund warum sich Menschen in Wolfsgebieten nicht in der freien Natur aufhalten können! Vom Wolf droht keine Gefahr. Sie können daher eher Hinweise auf das richtige Verhalten in Mooren und Wäldern geben! Das wäre durchaus sinnvoller.

 

Der Wolf verbreitet sich nicht unkontrolliert. Seine Verbreitung unterliegt „Mechanismen“ die seine Anpassung an die Natur bereits vorgelegt haben. Grundsätzlich werden nur Gebiete angenommen, die genügend Nahrung und eine weitestgehende Ungestörtheit zur Aufzucht der Jungen bieten. Eine Bindung an eine Wildnis ist nicht erforderlich.

 

Der Wolf unterliegt vielfältigen Gefahren, die Einfluss auf seine Population haben. Dies ist unter anderem eine hohe Sterblichkeit in den ersten zwei Lebensjahren.

 

Hinzu kommt es aufgrund des Straßennetzes in der Bundesrepublik, zu einer hohen Anzahl von Verkehrsunfällen mit dem Wolf. Vor allen Dingen die ein bis zweijährigen „Wanderwölfe“ sind davon betroffen (Beispiel: Der überfahrene „Wanderwolf“ in Varnhorn/Visbek vom April 2017). Weiterhin bedrohen den Wolf vielfältige Krankheiten.

 

Indes bestimmt unter anderem die Anzahl und das Vorkommen der potentiellen Beute in einem Gebiet, die Anzahl der Beutegreifer. Oder einfacher gesagt, je mehr Beutetiere vorhanden sind, desto mehr Wölfe gibt es.

 

Im Kreis Vechta und Diepholz gibt es sehr viele potentielle Beutetiere (Wild), dies konnten wir aufgrund unserer Forschungen bereits seit Jahren bestätigen. Eine Verringerung des Bestandes, der auch durch den Menschen jagdbaren Arten Wildschwein und Reh, der Hauptbeute des Wolfes, ist nicht festzustellen.

 

Eine Erschießung („Entnahme“) des Wolfsrudels im Landkreis Vechta und Diepholz zu fordern entbehrt jeglicher Grundlage und ist somit vollständig abzulehnen!

 

Wenn Sie die Bevölkerung vor „großen“ Gefahren schützen wollen, haben wir folgende Vorschläge als Anregung für Ihre „nächste“ wirklich sinnvolle „Resolution“.

 

Vermindern Sie die Ausbringung von Gülle auf dafür ungeeigneten Bereichen. Durch das Ausbringen der Gülle (in den Kotausscheidungen von Schweinen und Rindern ist Nitrat enthalten) sammelt sich die Gülle im Grundwasser. Durch Aufnahme dieses kontaminierten Wassers, kann Nitrit im menschlichen Körper gebildet werden. Nitrit (und Nitrosamine) ist krebserregend.

 

Oder sorgen Sie dafür, das Antibiotikagaben an Nutztiere eingestellt werden. Dadurch wird die Wirksamkeit von Antibiotika beim Menschen deutlich herabgesetzt, wenn nicht sogar vollständig ausgesetzt.

 

Wie wollen Sie den Eltern oder Erzieherinnen in Ihrer Gemeinde plausibel erklären, das man ihren Kindern die sie betreuen, bei schweren Infektionen nicht helfen konnte und sie unter Umständen sogar sterben müssen, aber die Massentierhaltung weiter fortgesetzt wird?!

 

Oder wie wäre es mit einer „Resolution“ zur Rettung der Insekten auf den Äckern rund um Goldenstedt?! 80% der Insekten in unserer „Kulturlandschaft“ sind bereits „entnommen“ worden („verschwunden“). Das sind katastrophale Auswirkungen, die eine Tragweite auch für Landwirte und unsere Ernährung haben, die wirklich für den Menschen lebensbedrohende Folgen nach sich ziehen werden.

 

Wir erwarten Ihre nächten „Resolutionen“ Ihres Gemeinderates, über diese wirklich wichtigen Thematiken, in sehr naher Zukunft!

 

Mit freundlichem Gruß

 

Jan Olsson

 

(1. Vorsitzender)

 

 

Email an den Bürgermeister der Gemeinde Barnstorf Resolutionsantrag zum Thema Wolf der Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf Januar 2018
Email an den Bürgermeister der Gemeinde [...]
PDF-Dokument [52.1 KB]
Resolutionsantrag und Resolutionsvorschlag der Wählergemeinschaft Samtgemeinde Barnstorf Januar 2018
2018_01_10_WSB_AntragWolfsresolution.pdf
PDF-Dokument [205.8 KB]

Infos des W-I-S-Z-V

Druckversion | Sitemap
© Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.