Schutz der Nutztiere / Herdenschutzmaßnahmen

                                                                                             (Foto: Jan Olsson)

Herdenschutzmaßnahmen (z.B. Elektrozäune) sind elementarer Bestandteil zum Schutz der Nutztiere. Wo sie fehlen, sollten sie, wenn notwendig, nachgerüstet werden.

Eine besondere (indirekte) Hilfe erhalten Schafhalter auch von denen in ihrem Gebiet lebendem(n) Wolfsrudel(n). Haben die Nutztierhalter ihre Nutztiere geschützt und die Wölfe vor Ort erfahren, das es so gut wie nicht möglich ist, Schafe etc. zu erbeuten, beschützen diese Wölfe ihre Schafherden!

Wie das möglich ist? Wölfe sind territorial, sie verteidigen ihr Territorium gegen durch wandernde Wölfe und somit gegen Wölfe, die unter Umständen Schafe jagen wollen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Schafhaltung des Herrn Neumann in Sachsen. Er sagte unter anderem, das seine Schafe mittlerweile von "seinen" Wölfen beschützt werden!

Sehr effektive Maßnahmen, die Nutztiere vor Zugriffen zu schützen, ist eine Kombination aus Herdenschutzhunden und Elektrozäunen. Weiterhin gehört das Einstallen der Nutztiere über Nacht zu einer guten Präventivmaßnahme.

 

Das Land Niedersachsen gewährt freiwillige Leistungen für Präventivmaßnahmen und Entschädigungen durch den Wolf verursachte "Nutztierrisse". Diese Leistungen und finanzielle Hilfen sind in der "Richtlinie Wolf" des Landes Niedersachsen festgelegt. Näheres siehe unten im aufgeführten Link.

 

Hier der Link dazu (bitte kopieren und dann in die Suchleiste eingeben!).

 

http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html

 

Diese Leistungen können nach Antrag des Nutztierhalters gewährt werden.

 

Hierzu gehören neben den Anschaffungskosten der Präventionsmaßnahmen, wie Schutzzäune, Herdenschutzhunde auch die Zahlung von Billigkeitsleistungen bis zu 100% der Tierarztkosten, sowie des amtlich ermittelten Wertes durch den Wolf gerissenen (Nutz-) Tiere.

 

Auch Hobbyhalter erhalten 100 % der oben genannten Leistungen!

 

Gewerbliche, Weidetierhalter im Nebenerwerb, sowie Hobbyhalter erhalten so bis zu 30.000 € im Jahr, als finanzielle Unterstützung für Präventitionsmaßnahmen, etc.

 

Empfohlen werden Zaunhöhen von mindestens 0,90m (Grundschutz), noch wirksamer sind Zaunhöhen von 1,20m.

 

Enorm wichtig aber ist, das die Stromspannung über den ganzen Zaun beibehalten wird (siehe auch Dokumentation des Berufverbandes Berufsschäfer e.V. - Schäfer "Strom gegen Wölfe"). Einfache Lösungen sorgen dann dafür, das der vollständige Zaun Strom führend ist. Weiterhin ist zu beachten, das Gräben und Bäche kein Hindernis für Wölfe sind und in die Zaunaufstellung mit einzubinden sind.

 

Bei Gattern oder anderen feststehenden Zaunanlagen sollte auf einen Untergrabeschutz (z.B. Weiterführung des Zaunes in den Boden in einer Tiefe von 30cm) oder eine stromführende Litze in Bodennähe, nicht höher als 20cm, über dem Boden geachtet werden.

 

Für kurzfristige Maßnahmen ist ein Lappenzaun ("Schnur" an dem "Bänder" in regelmäßigen Abständen angebracht sind), über dem stromführenden Zaun angebracht, ein wirksame Lösung.

Dieser "Lappenzaun" wird um die gesamte eingezäunte Herde gespannt. Die Lappen sollten ca. 30-50cm Länge haben. Unterschiedliche Farben (Rottöne) und unter Umständen aus unterschiedlicher Qualität (z.B. auch aus Kunststoff oder ähnlichem, das Geräusche macht) bestehen. So sind weiße oder lichtreflektrierende Lappen, auch bei Dunkelheit wirksam. Sehr wirksam ist eine Kombination aus unterschiedlichen Lappen.

 

Länger als ca. vierzehn Tage sollten diese Lappenzäune aber nicht eingesetzt werden. Es besteht dann unter Umständen ein gewisser Gewöhnungseffekt. Wichtig hierbei ist die Windrichtung. Die Lappen sollten nach Möglichkeit von der Herde weg "wehen", das erhöht ihre Wirksamkeit erheblich!

 

Eine gute Wirkung haben auch per Sensor gesteuerte "Lichtorgeln" und damit zusammen per Lautsprecher ausgesendete "Krachpegel", die erst reagieren, wenn sich entsprechende potentielle Beutegreifer nähern. Zudem wird der anwesende Schäfer, von diesen Maßnahmen "benachrichtigt".

 

Im Bereich der Goldenstedter Wölfin, sie ist bereits seit 2,5 Jahren hier standorttreu, werden selbst die Grundschutzmaßnahmen vielerorts nicht eingehalten. Eine Nichtmeldung von gerissenen Nutztieren, kann doch nun wirklich nicht im (finanziellen) Interesse der Nutztierhalter sein. 

 

Zudem hat die Wölfin ihr Beutespektrum seit dem Sommer 2016 verlagert. Sie jagt vorwiegend einheimische Wildtiere. Eine genaue Überprüfung der noch vorhandenen Risse, auf andere genau definierte Verursacher (andere Wölfe, etc.), wäre sehr wünschenswert und im Interesse aller Beteiligten.

 

 

 

 

 

Infos des W-I-S-Z-V

Druckversion | Sitemap
© Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e.V.